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961 Treffer531 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (§ 64 BAO) haben eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen Rz 11: Anbringen (§ 85 BAO) einer Partei sind grundsätzlich bei dem für die betreffende Angelegenheit zuständigen Finanzamt einzureichen. Langt bei einem Finanzamt ein Anbringen ein, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…welcher überdies das Kraftfahrzeug ins Ausland verbringt oder liefert. Es hat eine Kontrolle zu erfolgen, ob das betreffende Kraftfahrzeug auf den Vergütungswerber zugelassen war beziehungsweise, dass das Kraftfahrzeug zwischenzeitlich auf keine andere Person vor Gewährung der beantragten Vergütung im Inland zugelassen war. Ob der Zulassungsbesitzer…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs in mehrere Dienststellen untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verordnung betreffend Bausparen, BGBl. II Nr. 296/2005 idF BGBl. II Nr. 579/2020). Die Rückforderung von zu Unrecht erstatteter Einkommensteuer erfolgt, indem die Bausparkasse vom auszuzahlenden Betrag den Rückforderungsbetrag einbehält (LStR 2002 Rz 1314). Rz 109: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer aufgrund einer…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…6 BUAG und § 13l Abs. 8 BUAG) Zulassung einer übermittlungspflichtigen Organisation zur elektronischen Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2016) Zuerkennung und Widerruf der Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs. 5 Z 3 und…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für Finanzen vorbehalten. 2.2.5. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen Rz 80: Aufgrund folgender ausdrücklicher bundesgesetzlicher Bestimmungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Zusammenarbeit des Amts für Betrugsbekämpfung das eingehende Ersuchen weiterzuleiten hat, richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der Bundesabgabenordnung. Ist der Schuldner in Österreich steuerlich erfasst und besteht eine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe gemäß § 61 BAO, ist das eingehende Ersuchen an das Finanzamt für Großbetriebe…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bei Abgabepflichtigen zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Rz 76: Andererseits erweitert § 61 Abs. 3 Z 1 BAO die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe um einen Bereich, der nicht (zur Gänze) unter den Begriff "Abgabenerhebung" bei den in § 61 Abs. 1 BAO angeführten Abgabepflichtigen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Abs. 2 WiEReG vorzugehen. Die Übermittlung von Aktenvermerken kann im Meldeformular zum Compliance-Package direkt neben der bei dem betreffenden Rechtsträger auszuführenden Auswahl der jeweiligen Dokumentenart erfolgen. Ein entsprechendes Auswahlfeld (Ja/Nein) weist an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur Abgabe eines Aktenvermerkes hin. Als…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). Diese Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe wird erweitert um die Zuständigkeit zur (Direkt-)Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…1 Z 1 BAO betreffen. In diesen Fällen geht die Zuständigkeit nicht bereits mit der Bekanntgabe der relevanten Beträge an das bisher zuständige Finanzamt auf das andere Finanzamt über, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem das andere Finanzamt vom Überschreiten einer der beiden relevanten…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…im Verfahren betreffend Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde in…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung betreffend die…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme der Einbringungsmeldung Rz 124: Im Rahmen einer Einbringung ist…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Fragen betreffend die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes werden entsprechend unter Beachtung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen entschieden. 31. Wird der Schiedsspruch den zuständigen Behörden nicht oder nicht innerhalb der in Absatz 19, 24 oder 25 vorgesehenen oder einer anderen von den zuständigen Behörden…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten. Randzahlen 699 bis 709: derzeit frei

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dies ist im Fall der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung der Bund oder das Land und, im Fall des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die Gemeinde selbst. Beispiel: Bei einem Bürgermeister wird eine Strafregisterbescheinigung beantragt. Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung liegt im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 10 Abs…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…118 Abs. 5 BAO zuständig: das für die betreffende Abgabe oder Feststellung zuständige Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei der Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären beide Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches…