3. Energiegemeinschaften 3.1. Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom…
…erfolgt, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist. 3.4.4. Entgegennahme der Zusammenschlussmeldung Rz 126: Im Rahmen eines Zusammenschlusses ist das für die Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung des Zusammenschlusses zuständig (§ 24 Abs…
…sind keine Geschäftseinheiten, da sie nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften nicht konsolidiert werden müssen (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, III.5.). Rz 435: Betriebsstätten sind gemäß § 2 Z 2 lit. c VPDG als Geschäftseinheiten anzusehen. Dies gilt ungeachtet dessen, auf welcher Basis sie…
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…
…5.3.1990, 89/15/0015). 5.1.2. Ausnahme des § 7 GebG Rz 113: Gemäß § 7 GebG ist die Gebühr trotz Beteiligung mehrerer Personen am gebührenpflichtigen Vorgang nur im einfachen Betrag zu entrichten, wenn die mehreren Personen in einer solchen Rechtsgemeinschaft stehen, dass sie…
…IV (Zusammenschluss), nach Art. V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren befreit (siehe auch Rz 491 ff und UmgrStR 2002 Rz 1861 f). Rz 1149: Von der Vertragsübernahme zu unterscheiden ist die privative…
…und juristischen Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs. 4 (ElWOG) ausreichend | Verein, Genossenschaft. Weitere Formen sind möglich. |…
…während die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises auch nach der § 2 Z 2 GebG befreit sind. Nicht von der Gebührenpflicht gemäß § 2 Z 1 bis 3 GebG befreit sind beliehene Unternehmen (zur funktionellen Organschaft siehe Rz 414). 2.3.3.1.2…
…56 Abs. 1 BAO). Im Unterschied zum Finanzamt Österreich hat die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zwei Aspekte, einen persönlichen und einen sachlichen. 2.2.1. Persönlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 56: Gemäß § 61 Abs. 1 BAO ist das Finanzamt für Großbetriebe für bestimmte Abgabepflichtige zuständig, nämlich…
…deren Verbrauch, Verkauf und Speicherung (§ 79 Abs. 1 EAG). Dies ist kein begünstigter Zweck gemäß § 35 BAO und auch kein völlig untergeordneter Nebenzweck iSd § 39 Abs. 1 Z 1 BAO. Ideelle Mittel wie Information und Diskussion zu Klima- und Umweltschutzthemen oder die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen…
Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl. I Nr. 99/2020, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht…
3.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder Rz 136: Da die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
… 44 Abs. 2 BAO gestützten Bescheiden obliegt dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt. 3.38.6. Auskunftsbescheide Rz 190: Für Auskunftsbescheide sowie für die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrages ist gemäß § 118 Abs. 5 BAO zuständig: das für die betreffende Abgabe oder Feststellung zuständige Finanzamt…
…die Verwaltungsgesellschaft vorgenommen werden, den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und den Vertragsbedingungen des Fonds entsprechen; gewährleistet, dass die Berechnung des Wertes der Anteile den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und den Vertragsbedingungen des Investmentfonds gemäß erfolgt; leistet den Weisungen der Verwaltungsgesellschaft Folge, es sei denn, dass sie gegen…
3.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft Rz 436: § 2 Z 3 lit. b VPDG verlangt für eine Einordnung als oberste Muttergesellschaft, dass keine andere Geschäftseinheit Anteile an ihr besitzt, sodass diese zur Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen verpflichtet ist (vgl. insb. § 244 ff UGB) oder - im…
…ist eine beherrschende Person von I. Das Konto von I ist anhand der internen Identifikationsnummer weder mit dem Konto von N noch mit jenem von T verknüpft. Da die Konten nach der Zusammenfassungsvorschrift für Kundenbetreuer gemäß § 53 GMSG zusammengefasst werden, muss A die Konten zusammenfassen…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…Ist der Eigentümer der Energieerzeugungsanlage ein pauschalierter Land- und Forstwirt, unterliegen die Umsätze aus der Einspeisung dem Pauschalsteuersatz von 13%. § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV ist gemäß § 19 Abs. 1d iVm § 22 Abs. 1 UStG 1994 nicht anwendbar. Rz 152: Die Lieferung von Elektrizität…