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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…1 BAO), über Beschwerden absprechende Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte (§ 279 Abs. 1 BAO) und auf § 278 Abs. 1 BAO gestützte Beschlüsse der Verwaltungsgerichte über die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde. § 205a BAO ist auch anwendbar, wenn die stattgebende Beschwerdeerledigung erfolgte: nach Aufhebung durch…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 114: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemeinnützigen Bauvereinigungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 1 Z 8 iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz 66). Aus dieser speziellen Zuständigkeitsbestimmung ergibt sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe für…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Verhängung von Mutwillensstrafen ist jenes Finanzamt, dessen Tätigkeit offenbar mutwillig in Anspruch genommen wird oder dem gegenüber in der Absicht der Verschleppung einer bei ihm anhängigen Angelegenheit unrichtige Angaben gemacht worden sind (§ 112a BAO). 3.38.1.4. Verspätungszuschlag Rz 180: Zuständig für die…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die einzige Abzugsteuer, für deren Erhebung nicht das für den Abzugsverpflichteten zuständige Finanzamt zuständig ist, sondern das für den Abgabepflichtigen zuständige Finanzamt. Ebenso ist die besondere Vorauszahlung an das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Veräußerers zuständige Finanzamt abzuführen. Dies umfasst auch die…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (§ 64 BAO) haben eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…kann sich an jener des § 50 erster Satz BAO aF orientieren. Die amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit bedeutet, dass ein Anbringen, das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden darf, sondern (auf Gefahr des Einschreiters) - nicht fristwahrend - an die zuständige Stelle…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einbehält und an das Finanzamt für Großbetriebe abführt (§ 108g Abs. 5 vorletzter und letzter Satz EStG 1988). 3.1.11. Mitteilung über Leistungen Rz 111: Für die Entgegennahme von Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Für die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig; siehe oben, Rz 78a. 3.38.7. Anzeigepflichten Rz 191: Die…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für die Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Gliederung der Behörde (BFG 22.2.2022, RV/7102838/2021). Rz 2: Das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe traten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit 1. Jänner 2021 an die Stelle des am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen Finanzamtes (§ 323b Abs. 1 BAO). Die…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…VAHG ist das eingehende Ersuchen an das Finanzamt Österreich weiterzuleiten. 3.37g. Rückerstattungsanspruch gemäß § 14 COFAG-NoAG Rz 176g: Für die Erhebung des Rückerstattungsanspruchs (§ 14 COFAG-NoAG) ist jenes Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig ist. Ist der Vertragspartner nicht Unternehmer im…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die in § 61 Abs. 2 Z 2 und 4 bis 15 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche: Gebühren im Sinne des GebG, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren - § 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a Abs. 1 GGV, die Grunderwerbsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO)…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe angesprochen werden soll: zB "Finanzbehörden" (WGG, WTBG 2017), "Steuerbehörden" (§ 443 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz; § 66, § 67 und § 87 GMSG) oder "Behörden der…

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

…Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung kann auch bei den Finanzstrafbehörden, bei denen die Spruchsenate…