…wird am 20.12. durchgeführt, mit diesem Tag wird der Zufluss der Erträge fingiert. 2. Das Geschäftsjahr des thesaurierenden ausländischen Investmentfonds I endet am 30.10. Es wird keine KESt abgeführt. Die Meldung der steuerlich relevanten Daten erfolgt am 15.11. Der Zufluss wird mit…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
…vermittelnden Investmentfondsanteile im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt der gesetzlich fingierten Ausschüttung, also im Zuflusszeitpunkt, zuzurechnen waren oder nicht. Zusätzlich wurde mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 die steuerliche Behandlung von Stückzinsen geändert. Stückzinsen sind seither gemäß …
…§ 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt der Erträge an den Anteilinhaber abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung…
…Zuflusses von ausschüttungsgleichen Erträgen steuerlich zuzurechnen ist. Maßgeblich für die Zurechnung bzw. die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge bei einem Anleger ist, dass er im gesetzlich festgelegten Zuflusszeitpunkt den Investmentfondsanteil, der den ausschüttungsgleichen Ertrag vermittelt, auf seinem Depot gehalten hat. Bei inländischen thesaurierenden Investmentfonds ist das…
… 40 ImmoInvFG auch für ausländische Immobilienfonds gelten, unterliegen ausländische Immobilienfonds in gleicher Weise der Besteuerung wie inländische Immobilienfonds und wird damit für inländische wie für ausländische Immobilienfonds der für die Besteuerung beim Anteilinhaber maßgebliche Zuflusszeitpunkt der Erträge sowie der Umfang der beim Anteilinhaber zu besteuernden…
7.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene…
…ist die Anzahl der Anteile im Zuflusszeitpunkt zu verwenden. Andernfalls erfolgt die Anrechnung nur für Anteile, die zum Zeitpunkt des Fondsgeschäftsjahresendes gehalten werden. Dies ergibt sich daraus, dass die Gesamtsumme der anrechenbaren KESt für inländische Dividenden (bzw. auch der ausländischen anrechenbaren Steuer) eine unveränderliche Größe…
…bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht aus inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen und Dividenden) nicht von den unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünften umfasst sind. Rz 271: Nach § 98 Abs…
…ist. Für jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Zinsen, ausländischen Dividenden oder Substanzgewinnen bestehen, erfolgt der Kapitalertragsteuerabzug bei der Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der Erträge an den Anteilinhaber. Der Zufluss dieser Erträge an den Investmentfonds…
…Sie unterliegen im Zuflusszeitpunkt dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Beispiel: Erwerb eines Fondsanteils eines ausländischen Nichtmeldefonds am 15.10…
3.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.2.2.4.6.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe…
…1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der den Fonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge kommen…
…einer phasenkongruenten Gewinnausschüttung bei der Muttergesellschaft auf deren Innenfinanzierung ausgewirkt haben. 5.5. Ausländische Körperschaften Die Grundsätze des § 4 Abs. 12 EStG 1988 über Einlagen und Einlagenrückzahlungen sowie die Innenfinanzierung und offene Ausschüttungen gelten auch für vergleichbare ausländische Körperschaften. Die formale Führung von Evidenzkonten gemäß …
…erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren die Gewinne unter der Kennzahl 865 zu erfassen. Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds "AB-Invest-Direkt (A)" am 15.4.2014 über ein ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
…ansässig sind, denen gegenüber Österreich sich in DBA zur Steuerentlastung verpflichtet hat. Der Rückzahlungsantrag darf in diesen Fällen nur durch den Fonds gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn…
…73, unterzeichnet wird. Diesfalls muss auch die Ansässigkeit von der ausländischen Steuerverwaltung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur in Abschnitt IV des ZS-QU-Formulars bestätigt werden. Die elektronische Signatur muss aus einem Staat stammen, der eine in der Europäischen Union anerkannte Vertrauensliste führt (das…
…einem "Anrechnungsland" zur Gänze als Erträge aus einem "Anrechnungsland" behandelt werden. Umgekehrt gilt dies nicht für REITs mit einer ISIN aus einem "Befreiungsland". Beispiel: Ein Fonds, der überwiegend ausländische "Immobilienaktien" (idR REITs) hält, ist in drei REITs (REIT 1; REIT 2 und REIT 3) investiert…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…