Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…
B.2.2.4. Einzelabgrenzungsfragen Rz 565: Für Rechtsmittelverfahren bei strittiger Einreihung in den Zolltarif ist grundsätzlich zu beachten: Wird mit Bescheidbeschwerde die Einreihung einer Ware in den Zolltarif angefochten, so sind der Beschwerde Muster, Abbildungen oder Beschreibungen beizugeben, aus denen die für die Einreihung…
B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung Rz 536: Die zolltarifarische Einreihung ist die einzige maßgebliche Grundlage für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 NoVAG 1991 vorliegt. Bei Zollsachverhalten führt sie die Zollbehörde primär mittels Annahme der (in der Regel einen…
B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
…| Z 1 | Genehmigung einer Ein- und/oder Ausfuhr gemäß § 69 Abs. 1 AWG 2002, mit Bescheid | 400 Euro | Z 2 | Genehmigung einer Durchführ gemäß § 69 Abs. 1 AWG 2002, mit Bescheid | 100 Euro | Z 3 | Vorabzustimmung gemäß…
Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…
B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen B.2.2.3.2.1. Position 8702 (Omnibusse) Rz 559: Nicht unter die Normverbrauchsabgabe fallen Omnibusse (ab insgesamt zehn Personen inkl. Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur…
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Rz 432: Nicht zum Kreis der Vorführkraftfahrzeuge gehören Kraftfahrzeuge, für welche sogenannte Tageszulassungen oder Kurzzulassungen vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden…
B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703) Rz 576: Geländewagen sind Kraftfahrzeuge, die besonders zum Fahren in unwegsamem Gelände konstruiert sind. Merkmale von Geländewagen sind z.B. größere Bodenfreiheit, Vierradantrieb, Differentialsperre, Getriebe mit eigener Geländeübersetzung, Stollenbereifung, stärkere Stoßdämpfer. Geländewagen mit Lenkrad werden grundsätzlich in…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge Rz 688: Seit 1. September 2022 sind Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe…
B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
4.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung Rz 525: Sollte es im Zuge einer Verrechnungspreiskorrektur zu einer Doppelbesteuerung kommen und diese nicht durch eine korrespondierende Gegenberichtigung (siehe Rz 500 ff) beseitigt werden können, besteht im Verhältnis zu vielen Ländern für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, die Einleitung eines…
B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…
B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991 Rz 936: Auch bei Kraftfahrzeugen, welche den Steuertatbestand gemäß § 1 Z 3 lit. b oder Z 4 NoVAG 1991 auslösen und zuvor gemäß § 3 NoVAG…