…Verordnung BGBl. II Nr. 261/2016) Zu- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Quasi-Internationalen Organisation (§ 17 Amtssitzgesetz - ASG, BGBl. I Nr. 54/2021) im Bereich der Umsatzsteuer: Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 3a Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 279…
…Großbetriebe) und das Zollamt Österreich. Zu den sonstigen Einrichtungen der Bundesfinanzverwaltung gehören das Amt für Betrugsbekämpfung, die Zentralen Services und der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Das Amt für Betrugsbekämpfung ist keine Abgabenbehörde, sondern sowohl sonstige Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung als auch Finanzstrafbehörde (VwGH 24.10…
…die Beschwerdevorentscheidung wirkt, einen Vorlageantrag stellen); die Abgabenbehörde als "Amtspartei" vor dem Bundesfinanzgericht (im Bescheidbeschwerdeverfahren gemäß § 265 Abs. 5 BAO; im Maßnahmenbeschwerdeverfahren gemäß § 283 Abs. 6 BAO, im Säumnisbeschwerdeverfahren gemäß § 284 Abs. 6 BAO, im Streitbeilegungsbeschwerdeverfahren nach dem EU-BStbG, BGBl. I Nr. 62/2019); …
…Bestimmung betrifft ausschließlich die beiden Finanzämter und das Zollamt Österreich. Diese drei Behörden können sich bei Gefahr im Verzug wechselseitig vertreten. Gemäß § 4 Abs. 2 ABBG kann ein Organ des Amts für Betrugsbekämpfung bei Gefahr im Verzug folgende Handlungen (als Organ der Abgabenbehörde) vornehmen: Erlassen…
…38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG). Die Abgabenerhöhung gemäß § 30a FinStrG (Verkürzungszuschlag) gilt als Nebenanspruch im Sinne des §…
…der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 2 Z 4 BAO). Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug ist das Zollamt Österreich zuständig (§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992).
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
…261/2016 idF BGBl. II Nr. 579/2020). 3.1.9. Forschungsprämien Rz 107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und die Rückforderung der Forschungsprämie richtet sich nach…
…es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe angesprochen werden soll: zB "Finanzbehörden" (WGG, WTBG 2017), "Steuerbehörden" (§ 443 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz; § 66, § 67 und § 87 GMSG) oder…
…gehören die in § 63 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche. Das Finanzamt für Großbetriebe ist auch nicht für die Erhebung jener Abgaben zuständig, die nur deshalb nicht vom Zollamt Österreich erhoben werden, weil sie nicht zum Anwendungsgebiet gemäß § 3 ZollR-DG gehören; das betrifft die Ortsgebiete von Jungholz…
…für Großbetriebe zuständig (§ 31 Abs. 14 dritter Satz ORF-Gesetz). Rz 176f: 3.37f. EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz Rz 176f: Vollstreckungsbehörden im Sinne des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes sind, neben dem Zollamt Österreich (§ 4 Z 2 EU-VAHG), die Finanzämter (§ 4 Z 1 EU-VAHG). An welches der beiden…
3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
…Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen Behörden ist die Erhebung der Umsatzsteuer in folgenden Bestimmungen übertragen: Gemäß § 26 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 ist für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer das Zollamt Österreich zuständig, soweit nicht nach § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994…
…84a Abs. 1 EStG 1988. Diese hat der Arbeitgeber dem Finanzamt Österreich zu übermitteln, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinen Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat und nicht freiwillig Lohnsteuer abgeführt wird (§ 47 Abs. 1 lit. c EStG…
…Erhebung" ist weiter als der Begriff "Einhebung", der alle im 6. Abschnitt der BAO geregelten abgabenbehördlichen Maßnahmen umfasst (siehe dazu oben, Rz 9). In § 21 Abs. 1 UStG 1994 ist mit der Verwendung des Begriffs "Einhebung" keine andere Rechtsfolge verbunden, als sich bei der Verwendung…
…dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären beide Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches dieser Finanzämter als erstes Kenntnis vom Antrag erlangt. § 118 BAO gilt auch sinngemäß für die Erlassung bescheidmäßiger Bestätigungen iSd § 118a BAO (Forschungsbestätigung…
…ein solches Finanzinstitut wegen einer Meldepflicht- oder Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw…
…dem EU-BStbG oder einer anderen Rechtsgrundlage als dem EU-BStbG ergeben. Rechtsgrundlagen für das Führen von Verständigungs- oder Schiedsverfahren sind - abgesehen vom EU-BStbG - Doppelbesteuerungsabkommen, das EU-Schiedsübereinkommen (90/436/EWG), das MLI, BGBl. III Nr. 93/2018, und das DBG, BGBl. I Nr…
…des § 4 Abs. 1 Erdgasabgabegesetz) bzw.Netzbetreibers zuständigen Finanzamt; in den Fällen des Netzbetreibers§ 3 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz als Haftenden (im Fall desdem für die Erhebung der § 4 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz)Umsatzsteuer des Verwenders des Erdgases zuständigen Finanzamt. zuständige Finanzamt zuständig (§ 6 Abs. 5 Erdgasabgabegesetz)…