RIS AI
5 Treffer649 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…c)Erfolgte die Aufnahme des Kredits durch die Betriebsstätte, um dem Stammhaus Finanzmittel zu verschaffen, sind die Zinszahlungen dem Stammhaus zuzuordnen, da der zugrunde liegende Kredit dem Stammhaus dient. d)Nutzt die Betriebsstätte Eigenmittel des Unternehmens, so können ihr bei Anwendung des AOA light keine…

VPR 2021 Rz 487–4943.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…können. Beispiel: Für die Gewährung eines unternehmensgruppeninternen Kredits erhält eine inländische Geschäftseinheit von ihrer ausländischen Tochtergesellschaft monatliche Zinszahlungen. Für Zwecke der Erstellung des jährlichen Local File können die monatlichen Zinszahlungen zusammengefasst im Rahmen eines Geschäftsvorfalls dokumentiert werden. Rz 491: Im Falle einer Buchführung nach dem…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…vor Einbringung des Garantieansuchens gewährt werden bzw. wurden. Die garantierten Kreditmittel dürfen nicht zur Rückführung von bereits bestehenden Finanzierungen (Umschuldungen) verwendet werden. Ausgenommen davon sind einzelne Kreditraten oder Zinszahlungen zu den vor dem 16. März 2020 vertraglich vereinbarten Fälligkeitsterminen, nicht jedoch bei Vorfälligkeit oder Fälligstellung…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufgehellt und dokumentiert werden können (VwGH 25.5.1993, 93/14/0019). Darüber hinaus ist bei Zinszahlungen an konzernzugehörige Gesellschaften in Niedrigsteuerländern das Zinsabzugsverbot gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 zu beachten (siehe auch KStR 2013 Rz 1266ai…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025