AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer393 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…Zustell- und Zahlungsnachweise). Rz 1705: Stellt sich nach Übermittlung des amtlichen Befundes heraus, dass die Gebühren entrichtet wurden, ist dieser Umstand dem Finanzamt Österreich unverzüglich mitzuteilen. Zur Mitteilung ist ein amtlicher Vordruck (StuR 2) zu verwenden. Der Zahlungsnachweis ist dem StuR 2 anzuschließen. Rz 1706…
GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…