… In der Erwägung, dass die Regierung der Republik Österreich ("Österreich") und die Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China ("Hongkong") von dem Wunsch geleitet sind, durch den automatischen Austausch jährlicher länderbezogener Berichte die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu…
… In der Erwägung, dass Österreich und die Vereinigten Staaten von Amerika von dem Wunsch geleitet sind, durch den automatischen Austausch jährlicher länderbezogener Berichte die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte und der…
…der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens. Die zuständige Behörde der Republik Österreich und die zuständige Behörde der Republik Italien, vom Wunsche geleitet, die negativen steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Belastung von Grenzgängern zu minimieren…
…Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor, genügt ein teilweises Privatinteresse zur Erfüllung der Gebührenpflicht. Rz 419: Privatinteresse ist dann nicht…
…Daher muss in diesem Fall die Normverbrauchsabgabe entrichtet werden (§ 1 Z 3 NoVAG 1991). Beispiel 2: Ein Händler lässt auf Wunsch eines Kunden einen Pkw der Position 8703 in einen Klein-Lkw der Position 8704 umbauen, anschließend wird das umgebaute Kraftfahrzeug an den Kunden geliefert…
…wobei der spätere Zeitpunkt maßgebend ist, und findet Anwendung, solange das Abkommen in Kraft bleibt. Wenn eine zuständige Behörde wünscht, diese Vereinbarung zu kündigen, erfolgt die Kündigung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere zuständige Behörde. Diese Vereinbarung endet ein Kalendermonat nach Erhalt dieser Mitteilung…
…Scheitert die Anwendung der Wiederverkaufspreismethode an einer fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der schweizerischen Muttergesellschaft, wird der angemessene Verrechnungspreis im Schätzungsweg zu ermitteln sein und es ist dann der schweizerischen Muttergesellschaft überlassen, ob sie eine internationale Abklärung der Angemessenheit der Verrechnungspreise im Wege eines Verständigungsverfahrens wünscht (Rz 525).