…dann zur Gebührenbemessungsgrundlage, wenn es entweder Sache des Leasinggebers ist, gegen Entgelt für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Objektes zu sorgen und der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Kosten ersetzt oder wenn der Leasingnehmer vertraglich die Verpflichtung übernimmt, Versicherungsverträge abzuschließen und zu finanzieren (vgl. VwGH 30.3…
…wenn einerseits für die Liegenschaftsübertragung und andererseits für das Fruchtgenussrecht/Wohnrecht jeweils betragsmäßig gesonderte Gegenleistungen vereinbart werden; die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA zeitlich losgelöst von der Liegenschaftsübertragung erfolgt oder die an den Rechtsgeschäften beteiligten Personen nicht ident…
27.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG) 27.3.4.1. Miete von Wohnräumen Rz 1353: Befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). Nicht erfasst von der…
…Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Rz 1441: Von der Dienstbarkeit zu unterscheiden ist die nicht der Gebühr unterliegende Reallast. Darunter versteht man die Verpflichtung des jeweiligen Grundeigentümers zu einer positiven Leistung zu Gunsten des Berechtigten (zB ein Ausgedinge…
…Bestandsache verpflichtet, auch wenn sie in anderen Schriften als dem Bestandvertrag vereinbart sind, sofern diese Schriften auf Grund des Urkundeninhaltes (siehe Rz 1086) zu einem Bestandteil des Bestandvertrages werden. Das sind zB: Betriebskosten zB für Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder die Grundsteuer (siehe Rz 1302 ff);…
…1370: Gemäß § 45 MRG wird dem Vermieter das Recht eingeräumt, bei Hauptmietverträgen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden, den Hauptmietzins auf gesetzlich festgelegte Beträge anzuheben. Der Vermieter hat sein Anhebungsbegehren schriftlich bekannt zu geben. Die Aufforderungsschreiben des Vermieters sind von der Bestandvertragsgebühr befreit.