…2020 ein Kraftfahrzeug der Klasse N1 (welches nach der Kombinierten Nomenklatur in die Position 8704 einzustufen war) im Rahmen einer Tageszulassung auf sich zu. Das Kraftfahrzeug bleibt, ohne auf Straßen des öffentlichen Verkehrs verwendet zu werden, bis zum 23. März 2022 auf den Fahrzeughändler zugelassen…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet Rz 363: Gemäß § 3 Abs. 4 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 bzw. § 3 Z 4 lit. a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 steht völkerrechtlich privilegierten…
…Juli 2021 geltenden Rechtslage kann die Befreiung ohne weitere Verwaltungsschritte direkt in Anspruch genommen werden, womit das Vorführkraftfahrzeug auf den Fahrzeughändler zugelassen werden kann, ohne dass dieser zuvor die Normverbrauchsabgabe leisten muss (siehe 664Rz 660). Bei der Lieferung eines bisher befreiten Vorführkraftfahrzeuges ist eine Steuerpflicht…
A.3.6.2.2.2. Eigenimport Rz 256: In Fällen des Eigenimports eines Kraftfahrzeuges hat der Mensch mit Behinderung, auf den bzw. für den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, die vorstehenden Voraussetzungen (siehe Rz 245) dem Finanzamt nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Insbesondere ist…
…um die Zulassung des Kraftfahrzeuges zum Verkehr im Inland zu erhalten. In der Zwischenzeit wurde die Typisierung des Kraftfahrzeuges (ohne Veränderungen) durchgeführt. Der Zollsachverhalt (Einfuhr) ist zeitlich so nahe am Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt (erstmalige Zulassung), dass betreffend die Beschaffenheit des einzureihenden Kraftfahrzeuges keine Unterschiede zwischen Zollsachverhalt…
A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…
…11.2012, 2012/17/0449). Rz 304: Bei Überreichung der Abgabenerklärung ohne Nachweis der Behinderung des Menschen wird die Steuerbefreiung im Zeitpunkt des Nachweises der Behinderung rückwirkend ab Überreichung der Abgabenerklärung wirksam. Wird der Nachweis der Behinderung erst nach Einreichung der Abgabenerklärung beigebracht, steht die…
B.1.5. Inlandsbegriff Rz 456: Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 in den ehemaligen Zollausschlussgebieten Mittelberg und Jungholz führen zu keiner Steuerpflicht. Wird ein zunächst in diesen Gemeinden (also für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht im Inland) zugelassenes Kraftfahrzeug in…
12.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland Rz 1072: Die Entstehung der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16…
…welches nach den Vorschriften des KFG 1967 zuzulassen wäre. Ein Kraftfahrzeug unterliegt damit der Steuer ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Verwendung des Kraftfahrzeuges ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 in Österreich nicht mehr zulässig ist (VwGH 21.11.2012, 2010/16/0254). Die häufigsten…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge Rz 688: Seit 1. September 2022 sind Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe…
B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) B.1.3.1. Allgemeines Rz 421: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist (subsidiäre…
…Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (vgl. VwGH vom 24.1.1996, 95/13/0150…
…der Zulassung des Kraftfahrzeuges in der Zulassungsstelle ausgestellt. Rz 223: Bei Erwerb eines Kraftfahrzeuges bei einem inländischen Fahrzeughändler sind folgende Verfahrensschritte einzuhalten: Der Fahrzeughändler hat nach Hinweis auf die Inanspruchnahme der Befreiung durch den Menschen mit Behinderung das Kraftfahrzeug ohne Belastung mit Normverbrauchsabgabe zu liefern…
…Wert (Aufnahme der begünstigten Nutzung) Nachweis über den (ursprünglich angewendeten) Normverbrauchsabgabetarif (Rechnung, Bescheinigung nach § 10 NoVAG 1991, eigene Anmeldung der Normverbrauchsabgabe) und die Höhe des gemeinen Wertes ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente (Zollwert, Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert, Händlerlistenpreis usw.; siehe Rz 806 bis 817.). Beispiel 3: Ein Taxiunternehmer…
C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992) Rz 1433: Für ein im Inland zugelassenes, leer oder beladen im inländischen Huckepackverkehr mit der Eisenbahn befördertes Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wird auf Antrag für jede…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991 Rz 936: Auch bei Kraftfahrzeugen, welche den Steuertatbestand gemäß § 1 Z 3 lit. b oder Z 4 NoVAG 1991 auslösen und zuvor gemäß § 3 NoVAG…