2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020 …1 BoSchätzG 1970 ermittelten Wertzahlen, es sind dies die Boden- und Ackerzahlen für das Ackerland (§ 8 Abs. 2) und die Grünlandgrund- und Grünlandzahlen für das Grünland (§ 8 Abs. 3), erhalten durch diese Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Die Wertzahlen werden in den Spalten 15 und 18 der…