…hängt von ihrer Natur ab. Bei ausländischen Grundstücksgesellschaften sind die aus den Immobilien erzielten Gewinne oder Verluste gemäß § 14 Abs. 2 ImmoInvFG inklusive der Wertschwankungen direkt dem Immobilienfonds zuzurechnen (vgl. Rz 392). Ausschüttungen solcher Grundstücksgesellschaften an den Fonds sind daher erfolgsneutral. Eine Besteuerung solcher Einkünfte…
…Grundstücks-Gesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG sind KESt-befreit, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind (siehe EStR 2000 Rz 7774). Die Wertschwankungen der Immobilien (Aufwertungsgewinne bzw. -verluste aufgrund von Bewertungen gemäß § 29 ImmoInvFG) in der inländischen Grundstücks-Gesellschaft sind, aliquot dem Beteiligungsverhältnis…
In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…