2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
…Einkünfte gemäß § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 vor (siehe auch EStR 2000 Rz 5678). Beispiel: Hat eine ausländische Genossenschaft ihren österreichischen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, dann bildet…
…Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach Maßgabe der §§ 15 und 16 EStG 1988 zu ermitteln ist. Die Sondervorschriften des § 13 KStG 1988 sehen weiters vor, dass bei bestimmten Erträgen und Einkünften in der…
…die Unterlagen lesbar zu machen, und soweit erforderlich, ohne Hilfsmittel lesbare, dauerhafte Wiedergaben beibringen. 11.Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für vor- und nachgelagerte Systeme (Kassen, Lagerbuchführung, Bestellwesen, usw.), insoweit diese in Verbindung mit…