RIS AI
4 Treffer482 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Umstände einer oder mehrerer Personen vom Aussteller mit einer einzigen Unterschrift bekundet, so liegt nur ein Zeugnis vor. Jede weitere auf derselben Schrift unterfertigte Bekundung von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächlichen Umständen, stellt ein weiteres Zeugnis dar und löst für sich die Gebührenpflicht aus.

VPR 2021 Rz 476–4833.2.4. Master- und Local File
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Entscheidung nicht in der Weise getroffen worden wäre, wie sie getroffen wurde. Die Festlegung bestimmter Grenzen ohne Würdigung der Gesamtumstände könnte folglich zu Fehlergebnissen führen. Zudem lässt sich die Wesentlichkeit nicht immer nur nach quantitativen Kriterien bewerten. Daher bedarf es einer Wertungsentscheidung in jedem Einzelfall…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…diese Sachverhaltsdarstellung im Rahmen der österreichischen Betriebsprüfung zu berücksichtigen und entsprechend zu würdigen. Eine Bindungswirkung des deutschen Rulings für die österreichischen Behörden besteht nicht. 4.4. Grenzüberschreitende Verrechnungspreiskontrolle Rz 530: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Finanzverwaltungen im Bereich der Verrechnungspreise kann in unterschiedlicher Form erfolgen (zB…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name des Antragstellers falsch geschrieben wurde. Aufgrund dieses Fehlers muss die Behörde den Staatsbürgerschaftsnachweis erneut ausstellen. Es fällt dafür lediglich eine einfache Zeugnisgebühr von 14,30 Euro an. 10.13.1.2. Gebührenfreie amtliche Mitteilung Rz 635: Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung…