RIS AI
5 Treffer424 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…76). Rz 1137: Werden in einem Zusatz oder Nachtrag nicht zusätzliche Leistungen bedungen, sondern werden - umgekehrt - die Leistungen eines Vertragsteiles herabgesetzt, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag nicht gebührenpflichtig. Die Herabsetzung der vereinbarten Leistungen oder die vorzeitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses hat allerdings auch keinen Einfluss…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Bestandnehmers hinsichtlich der von ihm erbrachten Leistung für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses vor dem Ablauf des Aufteilungszeitraumes besteht. Rz 1293: Eine einmalige Leistung liegt auch dann vor, wenn bei vorzeitiger Beendigung (wegen der vorzeitigen Beendigung) vom Mieter eine Leistung zu erbringen ist…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die übernommenen Verpflichtungen auf ihre Fremdüblichkeit zu überprüfen. Wurden Entschädigungsklauseln nicht vertraglich vereinbart, kann dennoch eine Entschädigungszahlung zu leisten sein, wenn auf dem Markt zwischen fremden Dritten solche Klauseln unter vergleichbaren Umständen bei Kündigung oder Beendigung von Verträgen üblich sind (zB Earn-out Klauseln, Investitionsersatzansprüche…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Bestandgeber kann auf den Eintritt keinen Einfluss nehmen, sodass diese Kündigungsgründe zu keiner unbestimmten Dauer des Vertrages führen. Rz 1329: Bei einem nur einseitigen Kündigungsverzicht bleibt der Vertrag ein solcher auf unbestimmte Dauer, wenn der andere Vertragsteil den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen kann…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Pachtzweck usw.) dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Ausübung des Präsentationsrechtes gering ist, liegt keine unbestimmte Vertragsdauer aufgrund eines Präsentationsrechtes vor. Die Prüfung der Wahrscheinlichkeit hat im Einzelfall zu erfolgen. Rz 1341: Demgegenüber liegt ein Weitergaberecht vor, wenn der Bestandgeber (etwa schon im Bestandvertrag) von vornherein…