…als Gegenleistung erhält. Die Anerkennung einer Vorteilsausgleichsvereinbarung ändert nichts an dem grundsätzlichen Erfordernis, dass bei konzerninternen Geschäftsvorfällen die Verrechnungspreise dem Fremdvergleich standhalten müssen (Z 3.15 OECD-VPL). Daher ist nachzuweisen, dass die maßgebenden Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wobei es auch…
…Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor, genügt ein teilweises Privatinteresse zur Erfüllung der Gebührenpflicht. Rz 419: Privatinteresse ist dann nicht…
…wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung im Nachhinein ausdrücklich oder stillschweigend, oder hat er dadurch einen Vorteil erlangt, so ist er zur Entrichtung der durch die Handlung des Geschäftsführers begründeten Gebühr verpflichtet. Rz 1191: Auch eine im Ausland ohne…
…nicht umschrieben, es muss daher auf das Zivilrecht Bezug genommen werden. Nach § 472 ABGB wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein Eigentümer verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten, in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen…
…überein, wonach Verträge der Gebühr unterliegen, mit denen die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird (VwGH 19.3.1990, 89/15/0085). Ob und in welcher Höhe ein Vorteil tatsächlich entstehen wird (aleatorischer Charakter), ist zum Zeitpunkt der Urkundenerstellung noch ungewiss. Es…
…in Frage, wenn die Tätigkeit dem jeweiligen Konzernunternehmen einen wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil verschafft, der seine Geschäftsposition stärkt oder sichert, dh., wenn ein unabhängiges Unternehmen unter vergleichbaren Umständen bereit gewesen wäre, die Dienstleistung zu vergüten oder als Eigenleistung zu erbringen ("Benefits Test" oder Vorteilstest; Z…
…erforderlich, für jede einzelne Konzernverrechnung nachzuweisen, dass der Empfänger der Dienstleistung einen Vorteil aus der Nutzung der Dienstleistung erzielt (benefits test). Die Überprüfung erfolgt folglich nur anhand der einzelnen Dienstleistungskategorien (Z 7.55 OECD-VPL). Es ist ein Kostenpool für jede Dienstleistungskategorie zu erstellen, der…
…dass die betreffenden immateriellen Werte, materiellen Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen Vorteile für alle KVV-Teilnehmer entstehen lassen (Z 8.3 OECD-VPL). Die von den KVV-Teilnehmern angestrebte Vergütung besteht somit ganz oder teilweise in den wechselseitigen und anteiligen Vorteilen, die sie aus der Bündelung ihrer…
…der Vermeidung kostspieliger Doppelarbeiten, von Systemvereinheitlichungen, der Verbesserung der Kreditwürdigkeit etc. (Z 1.1571.177 OECD-VPL). Rz 201: Zufällige Vorteile, die eine Konzerngesellschaft aus dem bloßen Umstand erzielt, dass sie Teil eines multinationalen Konzerns ist, sind aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht abzugelten (Z…
…genannte Institution gezahlt werden, als Zinsen gelten, die von den Vorteilen dieses Absatzes erfasst sind, sofern die Regierung oder Institution der Nutzungsberechtigte der Zinsen ist. Die obige Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und findet auf alle offenen und künftigen Fälle Anwendung. Bundesministerium…
…Durch eine verbesserte Bonität ermöglicht sie in der Regel dem Garantienehmer oder Hauptschuldner bessere Zinssätze oder, die Aufnahme einer höheren Darlehenssumme oder vorteilhaftere sonstige Darlehenskonditionen (zB längere Laufzeiten, günstigere Tilgungsmodalitäten etc.) als unter Stand-Alone-Bedingungen bei Fehlen einer Garantie oder Bürgschaft. Rz 126: Dient…
…Erzielung von Skaleneffekten; Straffung der Managementstrukturen in den einzelnen Geschäftsfeldern; Verbesserung der Leistungsströme im Konzern; Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsmodellen. Werden durch die Konzernreorganisation steuerliche Vorteile angestrebt, so stellt dies für sich allein noch keinen Grund dar, einer tatsächlichen Verlagerung von Funktionen, Vermögenswerten und/oder…
…für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013 Rz 568)…
…fremden Bank als Vergleichswert zu berücksichtigen, wobei allerdings die zwischen einer Bank und einem Cash-Pool-Betreiber bestehenden funktionalen Unterschiede zu berücksichtigen sind (Z 10.145rev10.145 OECD-VPL). Rz 123: Aus dem Cash-Pooling ergeben sich nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken für die…
…weil der behauptete Vorteil der Verlagerung des Ausfallsrisikos auf die ausländische Gesellschaft zu den dafür in Kauf genommenen Kosten in keinem Verhältnis steht und weil die österreichische Gesellschaft nach wie vor - so wie früher - für das Inkassowesen in Bezug auf die Kundenforderungen verantwortlich bleibt. 1…
…Betriebsstätte darin, ihrem Unternehmen spezifische Dienstleistungen zu erbringen, liegt in diesen Leistungen ein realer Vorteil für das Unternehmen und stellen die Kosten dafür einen bedeutsamen Teil des Unternehmensaufwands dar, so ist die Betriebsstätte dafür ebenfalls mit einem fremdüblichen Entgelt zu entlohnen (OECD-MK Art. 7…
…festzuhalten. Die EEG hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist, vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Rz 107: Die EEG darf gemäß § 79 Abs. 1 EAG Energie (Strom und Wärme) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern…
…Gesellschaftern bzw. den Gebieten vor Ort, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen" bringen (§ 79 Abs. 2 EAG). Sie fördert somit die eigenen Mitglieder und ist daher eigennützig. Auch reicht die fehlende Gewinnabsicht allein nicht für die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit, wobei nach…
…in § 41a ASVG, in § 14 Kommunalsteuergesetz 1993 sowie im PLABG vor. Rz 86: Die Erhebung der Lohnsteuer für Bezüge und Vorteile von Arbeitgebern ohne Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988 im Inland sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Lohnbescheinigungen gemäß § 84a Abs. 1 EStG…
…Kontrolle); f)aufgedrängte Leistungen, an denen seitens der Tochtergesellschaft kein Bedarf besteht (Z 7.9 OECD-VPL). Rz 104: Auch zufällig entstehende Vorteile werden gewöhnlich nicht als Dienstleistung erachtet, für welche ein unabhängiges Unternehmen bereit wäre, eine Vergütung zu entrichten (Z 7.12 OECD-VPL…