2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…
2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…
B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung Rz 1023: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die von Fahrzeughändlern oder von sonstigen Personen aus dem übrigen Unionsgebiet importiert werden, kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…
4.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.4.1. Anwendung des Normalwerts (§ 4 Abs. 9 UStG 1994) Rz 521: Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung bei konzerninternen Leistungen ist für Umsätze ab dem 1.1.2013 umsatzsteuerlich zu prüfen, ob § 4 Abs. 9 UStG 1994 zur Anwendung…
1.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL Rz 18: In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei den OECD-VPL um eine Empfehlung des Rates der OECD (C(95)126/FINAL idF C(2017)37). Der Rat empfiehlt darin den Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten, dass…
B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991) B.1.2.1. Allgemein Rz 411: Gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Ob ein…
2.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es…
Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
B.1.5. Inlandsbegriff Rz 456: Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 in den ehemaligen Zollausschlussgebieten Mittelberg und Jungholz führen zu keiner Steuerpflicht. Wird ein zunächst in diesen Gemeinden (also für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht im Inland) zugelassenes Kraftfahrzeug in…
A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland A.2.1. Allgemeines Rz 36: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Bezüglich der Bindungswirkung der Abgabenbehörden an…
B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991) B.1. Steuergegenstand (§ 1 NoVAG 1991) B.1.1. Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) Rz 400: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt die im Inland ausgeführte gewerbliche Lieferung von bisher noch nicht im Inland zugelassenen und vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…
B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67% B.6.1.9.1. Allgemeines Rz 938: Seit 1. April 2014 gilt eine Sonderregelung (Nach § 6 Abs. 79 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 1318/2014 bzw. nunmehr2021 (zuvor § 6 Abs. 97…
A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…
B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Rz 432: Nicht zum Kreis der Vorführkraftfahrzeuge gehören Kraftfahrzeuge, für welche sogenannte Tageszulassungen oder Kurzzulassungen vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden…