…2.3.4.8. Beschäftigtenzahl (Anlage 1 zum VPDG, Spalte 10) Rz 470: Unter der "Beschäftigtenzahl" im Sinne der Anlage 1 zum VPDG ist im Hinblick auf die jeweiligen Staaten oder Gebiete die Gesamtzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten anzugeben (vgl. OECD-VPL, Anhang III zu…
…anhand der 20 Prozent-Regelung zu berechnen. Bei Teilzeitbeschäftigten, die lediglich die tägliche Arbeitszeit reduzieren, nicht jedoch die Anzahl der Wochenarbeitstage im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten verringern, ist von der 45-Tage-Grenze bzw. 20 Prozent-Regelung auszugehen (siehe aber auch Rn. 34). 27.Beispiel…
…im Fall b) kein Grenzgänger. 11. Bei Teilzeitbeschäftigten, die lediglich die tägliche Arbeitszeit reduzieren, nicht jedoch die Anzahl der Wochenarbeitstage im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten verringern, erfolgt keine Kürzung der 45-Tage-Grenze. d. Mehrere Arbeitgeber 12. Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in der Grenzzone…
…Fco als Arbeitgeberin anzusehen, ungeachtet des Umstandes, dass Eco weiterhin formal Arbeitgeberin ist. Beispiel d) Die in I ansässige Gesellschaft Ico erbringt Ingenieursleistungen und beschäftigt mehrere Ingenieure als Vollzeitdienstnehmer. Die in Staat J ansässige Gesellschaft Jco ist ebenfalls in Ingenieursleistungen spezialisiert, benötigt aber zur Überbrückung…