…1 GebG dar, so dass sie nicht der Gebühr unterliegen (siehe Rz 1364 ff); bloße Verwahrungsverträge (zB Depotvertrag, der die Übernahme von Wertpapieren durch die Bank zur Verwahrung zum Gegenstand hat; Verträge über Tierbetreuung); Vertrag über den Übergang der Hauptmietrechte; die Beurkundung des Überganges der…
…übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte, b)individuelle und kollektive Vermögensverwaltung oder c)sonstige Arten der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen oder Kapital im Auftrag Dritter (§ 59 Abs. 1 Z 1 GMSG). Andererseits ist davon ein Rechtsträger umfasst, dessen Bruttoeinkünfte vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzvermögen…
…hat der Anleger lediglich eine schuldrechtliche Teilhabe an den Vermögenswerten des Immobilienfonds. Die Ausgabe und Verwaltung von Immobilienfonds stellt ein Bankgeschäft dar, das von der Finanzmarktaufsichtsbehörde kontrolliert wird. 1.2.3. Überblick Rz 12: Die Reichweite der regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Verwendung der…
…Immobilien erforderlich sind. Dieser ermittelt sich aus den erzielten Mieterträgen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (zB Kosten der laufenden Verwaltung). Der Abzug von im Zusammenhang mit Mietaufwendungen stehenden Aufwendungen hat laufend zu erfolgen und ist bei jeder Neuveröffentlichung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises zu…
…Der Management Company Pass ermöglicht beispielsweise, dass eine österreichische Verwaltungsgesellschaft einen ungarischen Investmentfonds von Österreich aus verwalten kann. Rz 38: Verwaltungsgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU müssen, um konzessionspflichtige Geschäfte der Verwaltung eines OGAW im Inland anbieten zu können, eine Tochtergesellschaft im Inland errichten und…
…für die Verwaltung des AIF verantwortlich ist (externer AIFM), oder der AIF selbst, wenn die Rechtsform des AIF eine interne Verwaltung zulässt und das Leitungsgremium des AIF entscheidet, keinen externen AIFM zu bestellen. 2.1.4.2. Verwahrstelle Rz 83: Für jeden von ihm verwalteten…
…sofern es sich um ein Sammelanderkonto handelt, das entsprechend den standesrechtlichen Bestimmungen, denen der befugte Parteienvertreter unterliegt, eingerichtet, geführt und geschlossen wird, oder sofern das Konto der Verwahrung von Geldern gemäß § 1 iVm § 104 Notariatsordnung - NO, RGBl. Nr. 75/1871 in der Fassung des Bundesgesetzes…
…dem Verwahren von Finanzvermögen und damit zusammenhängenden Finanzdienstleistungen zuzurechnenden Bruttoeinkünfte" umfassen solche aus der Verwahrung, dem Halten des Kontos und Überweisungsgebühren; Provisionen und Gebühren aus der Durchführung und Bewertung von Wertpapiertransaktionen in Bezug auf verwahrtes Finanzvermögen; Bruttoeinkünfte aus der Verlängerung oder den Ablauf von Krediten…
…ist jedoch von der depotführenden Bank des Anlegers zu unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während die Verwaltungsgesellschaft die Vermögenswerte eines OGAW zu managen hat, trägt die Depotbank die Verantwortung für die Verwahrung der Anlagewerte…