…iSd bürgerlichen Rechts und somit auch keine unverbrauchbare Sache iSd § 33 TP 5 Abs. 1 GebG dar, so dass sie nicht der Gebühr unterliegen (siehe Rz 1364 ff); bloße Verwahrungsverträge (zB Depotvertrag, der die Übernahme von Wertpapieren durch die Bank zur Verwahrung zum Gegenstand hat…
…Auflage sowie die Verwaltung eines Immobilienfonds ist ein Bankgeschäft und erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien. Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien haben die Stellung eines Kreditinstituts. Sie erwerben das Vermögen eines Immobilienfonds im eigenen Namen auf Rechnung der Anteilinhaber. In der Folge halten und verwalten sie das…
…Derivate), Devisen, Wechselkurs-, Zins- und Indexinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte, b)individuelle und kollektive Vermögensverwaltung oder c)sonstige Arten der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen oder Kapital im Auftrag Dritter (§ 59 Abs. 1 Z 1 GMSG). Andererseits ist davon ein Rechtsträger umfasst, dessen Bruttoeinkünfte vorwiegend…
…dass eine österreichische Verwaltungsgesellschaft einen ungarischen Investmentfonds von Österreich aus verwalten kann. Rz 38: Verwaltungsgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU müssen, um konzessionspflichtige Geschäfte der Verwaltung eines OGAW im Inland anbieten zu können, eine Tochtergesellschaft im Inland errichten und für diese eine gesonderte Konzession beantragen…
…ImmoInvFG und aller Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Dieser ermittelt sich aus den erzielten Mieterträgen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (zB Kosten der laufenden Verwaltung). Der Abzug von im Zusammenhang mit Mietaufwendungen stehenden Aufwendungen hat laufend zu erfolgen und ist…
…AIF zu verwalten (§ 2 Abs. 1 Z 2 AIFMG). Ein AIF darf gemäß § 3 AIFMG nur durch einen einzigen AIFM verwaltet werden. Ein AIFM ist entweder ein externer Verwalter, der die vom AIF oder im Namen des AIF bestellte juristische Person ist und aufgrund dieser…
…und zwar entweder 1.während des dreijährigen Zeitraums, der am 31. Dezember (oder dem letzten Tag eines nicht einem Kalenderjahr entsprechenden Abrechnungszeitraums) vor dem Bestimmungsjahr endet, oder 2.während des Zeitraums des Bestehen des Rechtsträgers, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die "dem Verwahren von…
…oder Wirtschaftstreuhänder) ist, sofern es sich um ein Sammelanderkonto handelt, das entsprechend den standesrechtlichen Bestimmungen, denen der befugte Parteienvertreter unterliegt, eingerichtet, geführt und geschlossen wird, oder sofern das Konto der Verwahrung von Geldern gemäß § 1 iVm § 104 Notariatsordnung - NO, RGBl. Nr. 75/1871 in der…