…wenn aufgrund der zeitlichen Differenz der laufenden Besteuerung der Aufwertungsgewinne im Inland und der nachfolgenden Versteuerung im Ausland anlässlich der Aufdeckung der stillen Reserven im Veräußerungszeitpunkt die ausländische Steuer als Maßnahme im Sinne des § 48 BAO bereits im Jahr der Bildung dieser Rückstellung angerechnet wird…
…Meldefonds auf einem ausländischen Depot Rz 404: Werden Anteile an einem Immobilienfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und hat deren Versteuerung im Veranlagungsweg zu erfolgen. Zur Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes siehe Rz 420. 4.1.1…
…siehe im Detail Abschnitt 5. Die steuerlichen Daten werden auf www.profitweb.at veröffentlicht. Für Meldungen vor dem Inkrafttreten der Fonds-Melde-Verordnung, BGBl. II Nr. 96/2012, erfolgte die Veröffentlichung der steuerlichen Behandlung für inländische Fonds unter www.voeig.at und für ausländische Fonds…
…1.2.1.3. Meldefonds auf einem ausländischen Depot Rz 162: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und deren Versteuerung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. Die indirekte Endbesteuerung der…
…der Zeitpunkt unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 193. 3.2.2.2.2.2.4. Meldefonds bei ausländischem Depot Rz 306: Zum Umfang der Steuerpflicht der ausschüttungsgleichen Erträge siehe Rz 201. Die Grundlage für die Besteuerung bildet der…
…der Gewinne der ausländischen Betriebsstätten mit jenen des inländischen Stammhauses erhalten; und zwar auch dann, wenn hierbei aus der Sicht des Gesamtunternehmens nicht realisierte Gewinne zum Ausweis gelangen (siehe Rz 323 für die Option auf Ratenzahlung). Beispiel: Ein österreichisches Produktionsunternehmen liefert im Jahr 1 an…
…Ein inländischer Anteilinhaber eines ausländischen Investmentfonds, der seine Anteilscheine bei einer ausländischen depotführenden Stelle gelagert hat, muss die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge unter Anwendung von § 186 iVm § 188 InvFG 2011 gemäß § 42 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 im Wege einer Veranlagung versteuern. 7.4…
…mindestens 0,8% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises mal der Anzahl der angefangenen Monate des Kalenderjahres, in dem der Fondsanteil gehalten wurde; Ausschüttungen verminderten den so errechneten Betrag bis maximal null. Beispiel zum Übergangszeitraum: Erwerb eines Fondsanteils eines ausländischen ausschüttenden Nichtmeldefonds am 15.10…
…beim Fondsanteilinhaber zugeflossen. Nachdem sich die Fondsanteile auf einem Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut befinden, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Fondsanteilinhaber im Zuflusszeitpunkt in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu versteuern. Besteuerungsgrundlage bilden die…
…zu versteuern (§ 40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 idF vor BBG 2011). Um für die auszahlenden Stellen (inländischen Kreditinstitute) den Abzug der Kapitalertragsteuer auf die vom Fondsgeschäftsjahresbeginn bis zum Veräußerungstag aufgelaufenen Zinsen zu ermöglichen, meldeten die steuerlichen Vertreter von inländischen Investmentfonds und ausländischen Meldefonds…
…außer diese betreffen Grenzgänger oder sonstige internationale Sachverhalte. Die Frist bis 31.3. des zweitfolgenden Kalenderjahres kann ausschließlich im Rahmen einer automationsunterstützten Quotenregelung mit Zwischenterminen in Anspruch genommen werden. Diese Zwischentermine dienen der gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsaufwands der Finanzämter und der Vertreter auf einen längeren…
…führt die aus dem Fonds ausgezahlte Kapitalertragsteuer für den Fondsanteilinhaber an das zuständige Finanzamt ab. Rz 191: Ausländische Investmentfonds können nicht zur Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragsteuer verpflichtet werden. In diesen Fällen muss die depotführende Bank die im Wege der Meldestelle gemäß …
3.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.2.2.4.6.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe…
…derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß …
…abhängig davon, welche Einkünfte auf Ebene der Investmentfonds der Ausschüttung zugrunde liegen. Somit steht Österreich als Quellenstaat an diesen Ausschüttungen grundsätzlich ein betraglich begrenztes Quellenbesteuerungsrecht zu. Rz 550: Bezieht eine im Ausland ansässige Person im Inland Einkünfte, bei denen KESt einbehalten wird, kann in bestimmten…
… 24 Abs. 2 KStG 1988. Bei einem ausländischen Depot ist der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und in der Veranlagung zu erklären. Die Anschaffungskosten sind dabei um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge für…
…Wird er vom ausländischen Steuerrecht als transparent behandelt, ist er von der Ertragsteuer insgesamt befreit oder handelt es sich um einen Spezialfonds mit Großinvestoren oder einen Publikumsfonds, wie zB einen Trust, dem keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird, dann gilt der Fonds nicht als im anderen Staat…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…
…Art. 13 Abs. 1 OECD-MA im Belegenheitsstaat uneingeschränkt steuerpflichtig. Der Ansässigkeitsstaat des Fonds (hier: Österreich) hat diese Gewinne zu befreien oder die ausländische Steuer anzurechnen. Die Immobilienwertsteigerungen schlagen jedoch auch auf den Wert der Beteiligung an einer etwaigen zwischengeschalteten Immobiliengesellschaft durch (vgl. EAS 3340)…
…aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge nicht zweckmäßig, weil der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Daher sollen die als steuerpflichtig zu behandelnden Ertragsbestandteile im Wege…