…Abgabepflichtiger Z hatte in den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als Folge der Aufgabe der Vermietungstätigkeit im letzt-vorangegangenen Veranlagungszeitraum hat Z im aktuellen Veranlagungszeitraum jedoch ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte. Wird dieser Umstand vor dem 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres bekannt…
…als Betriebsstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland gewertet werden. Die durch die Vermietungstätigkeit erzielten Gewinne unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in Österreich (EAS 340). Rz 254: Die betriebliche Tätigkeit in den Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden als Betriebsstätte angesehen…
27.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG) 27.3.4.1. Miete von Wohnräumen Rz 1353: Befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). Nicht erfasst von der…
27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…