2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…
2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…
2.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
8. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG) 8.1. Allgemeines (§§ 54 bis 56 GMSG) Rz 52: Als "Finanzinstitut" gilt ein Verwahrinstitut (§ 57 GMSG), ein Einlageninstitut (§ 58 GMSG), ein Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG). Der Ausdruck "meldendes Finanzinstitut" bedeutet ein österreichisches Finanzinstitut…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
8.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG) Rz 56: Der Ausdruck "Einlageninstitut" bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen oder ähnliche Investitionen entgegennimmt. Umfasst sind ua. die Gewährung von Krediten, der Erwerb, der Verkauf, der Nachlass und das Ausverhandeln von Forderungen…
1.2. Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in…
7.4.3.2. Ausländische Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der…
2. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds Rz 24: Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich ein Überblick über die Einstufung und Qualifikation verschiedener Gebilde gegeben wird, ohne in die Auslegungshoheit der FMA einzugreifen. 2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
4.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.2.1. Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…