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VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die dasselbe Unternehmen mit fremden Dritten vereinbart hat. Hierbei kommen auch Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen und fremden Dritten (erweiterter innerer Fremdvergleich) als Quelle für Vergleichspreise in Frage. Rz 26: Ist ein innerer Preisvergleich nicht ausreichend verlässlich möglich, wird auch der sogenannte "äußere Preisvergleich" maßgebend sein…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Auftragsfertiger in der Regel ebenfalls als Routineunternehmen einzustufen ist. Rz 81: Angesichts des geringen Funktions- und Risikoprofils eines Konzernunternehmens mit bloßem Lohn- oder Auftragsfertigungscharakter ist - sofern keine Vergleichspreise feststellbar sind - der Verrechnungspreis für die erbrachte Dienstleistung nach der Kostenaufschlagsmethode (oder der kostenbasierten TNMM) zu ermitteln…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Dienstleistungsverrechnung im Wege einer Konzernumlage (Rz 99) abgewickelt werden. Rz 89: Die Methodenwahl ist nach den Grundsätzen der Kapitel I bis III OECD-VPL vorzunehmen. Wenn Vergleichspreise fehlen, wird bei Dienstleistungen in vielen Fällen die Kostenaufschlagsmethode (oder eine auf Kosten basierende TNMM) anzuwenden sein…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken Rz 74: Für die Identifizierung potenziell vergleichbarer Geschäftsvorfälle wird in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…

GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG) 27.9.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1540: Der Gebühr unterliegen ausschließlich außergerichtliche Vergleiche. Ein Vergleich ist iSd § 1380 ABGB ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas…