…Vermögenserträge (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Immobilienverwertungserträge) fallen daher nicht unter Art. 7, sondern unter Art. 10, 11 oder 12 OECD-MA. Daher entfaltet auch der AOA keine Auswirkungen auf die Leistungsbeziehungen zwischen vermögensverwaltenden Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Rz 400: Vermögensverwaltende Personengesellschaften begründen für die Gesellschafter selbst…
…darstellen, dann ist darauf nicht Art. 7 DBA, sondern Art. 11 oder 15 DBA anzuwenden. Rz 387: In dem hier verwendeten weiten Bedeutungsbild des Begriffs der Personengesellschaften können auch die bloß im Innenverhältnis Rechtswirkungen erzeugenden unechten (atypischen) stillen Gesellschaften Mitunternehmereigenschaft besitzen (EStR 2000 Rz 5815)…
…Immobiliennutzung ausüben. Diese Art der Investition in Immobilienvermögen ist vergleichbar mit einem Portfolioanteil an einer Kapitalgesellschaft und wird daher gleich behandelt. Der internationalen Entwicklung folgend werden daher die von Kleininvestoren erzielten ausschüttungsgleichen Erträge abkommensrechtlich als Dividenden iSd Art. 10 OECD-MA behandelt (siehe EAS 2834;…
…sinngemäß; Betriebsstätten der Untergesellschaft sind abkommensrechtlich Betriebsstätten der Obergesellschaft (BFH 16.10.2002, I R 17/01, BStBl II 2003, 631; siehe auch EAS 3308 für doppelstöckige Personengesellschaften mit operativer und vermögensverwaltender Gesellschaft). Rz 376: Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen an operativen Personengesellschaften kommt daher Art. 7…
…Substanzgewinnen bei natürlichen Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft). 7.1.2.2. Deutsche Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.2.1. Vermögensverwaltende deutsche Personengesellschaften Rz 519: Bei einer vermögensverwaltenden Tätigkeit steht das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften nach Artikel 23 DBA-Deutschland zur Gänze…
…Ausschüttungen inländischer Investmentfonds an ausländische Anteilinhaber sind DBA-rechtlich als Dividenden iSd Art. 10 OECD-MA oder Zinsen iSd Art. 11 OECD-MA zu qualifizieren, abhängig davon, welche Einkünfte auf Ebene der Investmentfonds der Ausschüttung zugrunde liegen. Somit steht Österreich als Quellenstaat an diesen Ausschüttungen…
…Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG 1988. 3.4.1.2. Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit…
…514: Bei Ausschüttungen an die Kapitalgesellschaft kommt § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung, weil der empfangende AIF ab dem 1.1.2014 nicht mehr als Körperschaft gilt. Allerdings kann sich die Kapitalgesellschaft als AIF auf die Befreiung nach § 94 Z 10 EStG 1988…
…an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist (EAS 3009). Es ist der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Kaufmanns anzulegen (BFG 19.11.2015, RV/5100487/2013). Rz 517: Die Quellensteuersätze des Art. 10…
…Beteiligung an der Konzerngesellschaft (Beratung, Finanzierung, Kontrolle); f)aufgedrängte Leistungen, an denen seitens der Tochtergesellschaft kein Bedarf besteht (Z 7.9 OECD-VPL). Rz 104: Auch zufällig entstehende Vorteile werden gewöhnlich nicht als Dienstleistung erachtet, für welche ein unabhängiges Unternehmen bereit wäre, eine Vergütung zu…
…die Ausschüttungen dieser Gesellschaften als Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 behandeln, wobei diese Erträge jedoch keine Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 sind. Die Erträge aus REITs können im ÖKB-Meldeschema im Dividendenblatt unter der Position "X2" (= Dividenden Länder aggregiert ohne…
…Besteuerungsrecht. Rz 594: Der Umstand, dass auf Abkommensebene der ausländische Immobilienfonds - im Fall des Streubesitzes - als intransparent gewertet wird, hat zur Folge, dass Österreich auf der Grundlage des Art. 10 OECD-MA das Besteuerungsrecht an den Fondsausschüttungen zugesprochen bekommt. Österreichische Anteilinhaber ausländischer Immobilienfonds haben daher…
…solcher Grundstücksgesellschaften an den Fonds sind daher erfolgsneutral. Eine Besteuerung solcher Einkünfte erfolgt auf der Ebene der Anteilinhaber, als ausschüttungsgleiche Erträge iSd § 40 ImmoInvFG (vgl. Rz 393 f). Rz 579: Die Einkünfte aus der Bewirtschaftung ausländischer Immobilien werden idR Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen iSd Art…
…1.2.1.1.1. Inländische Dividenden Rz 336: Inländische Beteiligungserträge sind gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die Körperschaftsteuerschuld anrechenbar. Bei der Ermittlung der anrechenbaren…
…Freiberufler an einer gewerblich tätigen Bau-ARGE, dann erzielt auch er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Denn die Tätigkeit einer Mitunternehmerschaft kann nur einheitlich beurteilt werden, es liegt daher für alle Mitunternehmer eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit vor (EStR 2000 Rz 5832), die unter die Zuteilungsregel des Art…
…Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht hat, die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA…
…zulässig, wenn der Betriebsstättengewinn durch eine Betriebsstättenbuchhaltung ermittelt wird, und diese in einem der beiden Staaten als Grundlage der Anwendung der direkten Gewinnaufteilungsmethode dient. Rz 354: Wenden beide DBA-Partnerstaaten die indirekte Gewinnaufteilungsmethode an, dann muss der Aufteilungsschlüssel in beiden Ländern korrespondierend angewendet werden. Die…
…2081, EAS 2246). Rz 276: Für DBA auf Basis von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA idF vor 2017: Das weitere Erfordernis für eine Vertreterbetriebsstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA, Verträge im Namen des Vertretenen abzuschließen, ist als wirtschaftliche Verkaufsvollmacht bzw…
…dieser das griechische Betriebsstättenergebnis mit 280.000 € (100.000 € + AfA Differenz 180.000 €) einschließt. Auf Grund des Art. 7 iVm Art. 23 DBA-Griechenland sind 280.000 € in Österreich steuerfrei zu stellen, obwohl in Griechenland nur 100.000 € besteuert werden…
…an die jeweilige ausländische Konzerngesellschaft weiterzubelasten, so liegt ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz vor. Denn es handelt sich bei den Beendigungsentgelten um (nachträglich ausgezahlte) Lohnentgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die ausländische Konzerngesellschaft war. Aufgrund dessen dürfen die Lohnentgelte aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft…