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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Restbetrag von 10.000 Euro erfolgt per Bankanweisung nach Lieferung der Küche und Rechnungsausstellung (Gesamtbetrag 12.000 Euro). Die Anzahlung in Höhe von 2.000 Euro zählt als Barumsatz im Sinne des § 131b Abs. 1 Z 2 BAO. 2. Für eine Leistung wird eine Honorarnote…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sondern nur eine solche ist gebührenpflichtig, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine bestimmte Person berechtigt. Beispiel für gebührenpflichtige Bewilligungen: Befugniserteilung zur Führung von Hausapotheken durch Ärzte (Apothekengesetz) Rz 288: Ausschließlich sachbezogene Befugniserteilungen begründen keine Gebührenpflicht nach § 14 TP 2 GebG. Beispiel (Anm.: unabhängig der…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einseitigem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit; anderer Vertragspartner kann jederzeit kündigen | Unbestimmte Dauer | Vertrag auf unbestimmte Zeit mit zweiseitigem Kündigungsverzicht von (verschiedener) bestimmter Zeit | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom zweiseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer …

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einseitigem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit; anderer Vertragspartner kann jederzeit kündigen | Unbestimmte Dauer | Vertrag auf unbestimmte Zeit mit zweiseitigem Kündigungsverzicht von (verschiedener) bestimmter Zeit | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom zweiseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer …

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sofern die selbstberechnete Gebühr mit Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) im Wege von FinanzOnline bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird. Rz 1374: Auf den Urkunden (Original, Gleichschriften) ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe Rz…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung übernimmt, ohne dass dadurch der Inhalt oder die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses verändert werden. Die Vertragsübernahme enthält nicht nur eine Kombination von Forderungsabtretung und Schuldübernahme, sondern auch eine Übertragung der darüber hinausgreifenden rechtlichen Rahmenbeziehungen…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld aufzufordern, die im jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren binnen angemessener Frist zu entrichten. In der Regel wird eine Frist von maximal vier Wochen als angemessen anzusehen sein. Wird die Gebühr innerhalb dieser Frist nicht entrichtet, so haben die Organe der Behörde…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind alle Rechtsgeschäfte, für die die Selbstberechnung erfolgt, aufzunehmen…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…österreichischen Staatsbürger Rz 319: Die ausstellende Behörde einer nach § 14 TP 2 GebG gebührenpflichtigen amtlichen Ausfertigung muss eine inländische sein. Von ausländischen Behörden ausgestellte amtliche Ausfertigungen iSd § 14 TP 2 GebG werden mit ihrer Verbringung in das Inland nicht gebührenpflichtig. Eine solche Regelung ist gemäß …

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…abgeschlossenen Bestandvertrag vereinbart, dass nach einer bestimmten Dauer ein höherer Bestandzins zu entrichten ist, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen (VwGH 18.4.1997, 97/16…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…als Teil des Entgelts anzusehen. Rz 1589: Bemessungsgrundlage ist jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung entweder tatsächlich erhält oder vereinbarungsgemäß erhalten soll. Dieses Entgelt wird als Zessionsvaluta bezeichnet. Rz 1590: Bestätigt der Zedent…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 lit. d BewG 1955). Zum sonstigen Vermögen gehören jedenfalls in- und ausländische Kryptowährungen sowie Forderungen aus Privatdarlehen oder Kaufverträgen. Ein PKW ist mit dem gemeinen Wert (Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert) anzusetzen. Für die Bewertung von Grundvermögen (zB Eigentumswohnung) kommt der Einheitswert zur Anwendung (§ 1 Abs. 2…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft Rz 300: Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG geregelt. Rz 301: Von der Gebühr für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nach § 14 TP 2 GebG ist die Gebühr für…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…