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KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…150 g/km - 53 g/km) / 4 = 24,25% --> gerundet 24% Rz 1019: Bei Kraftfahrzeugen vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2021 (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 103/2019) der Wert 115 g jährlich jeweils um den Wert drei…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Für Versicherungsnehmer, die schon bisher das Pauschalverfahren zur Berechnung und Entrichtung der Steuer verwenden dürfen, ist das Pauschalverfahren grundsätzlich weiterhin zulässig. Es ist jedoch dabei darauf zu achten, dass eine Pauschalierung von Kraftfahrzeugen, die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen unterliegen, nicht möglich ist (siehe Rz 1677). Versicherungsnehmer, die…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Versicherungsnehmer eine Bescheinigung über die vom Versicherungsnehmer entrichtete motorbezogene Versicherungssteuer auszustellen. Der Versicherungsnehmer kann sodann vom Finanzamt Österreich die Rückzahlung beantragen. Anträge können bis zum Ablauf des zweiten Jahres gestellt werden, in welchem das Verlangen auf Richtigstellung beim Versicherer schriftlich gestellt wurde. Rz 1704: Gemäß …

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht er für den privaten Eigenbedarf selbst, der Rest (4…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…15, 11, 11 und 11 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht. Die Steuer ist zu entrichten für den Anhänger mit 15 Tonnen und einen Anhänger mit 11 Tonnen. Rz 1365: Es ist jeweils der am 1. eines Kalendermonats bestehende Fahrzeugbestand für die Feststellung heranzuziehen, um zu ermitteln…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Abwertung der ausländischen Währung nicht den Wert der Wirtschaftsgüter mindert. Mangels Praktikabilität dieses Verfahrens spricht jedoch nichts dagegen, die Einkünfte als erst zum jeweiligen Bilanzstichtag bezogen anzusehen (siehe EStR 2000 Rz 191). Diese Vereinfachungsregelung bewirkt, dass das unter Berücksichtigung des österreichischen Gewinnermittlungsrechts in der Währung…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…in einen Staat der EU oder des EWR kann nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 dafür optiert werden, die Steuerschuld auf die nicht realisierten Gewinne in Raten zu entrichten (fünf Raten bei Anlagevermögen und zwei Raten bei Umlaufvermögen) (EStR 2000 Rz 2518a ff…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit § 201 BAO an den Versicherer zu erlassen. Erlangt der Versicherer Kenntnis, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht vorliegen, hat er gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 die unrichtige Berechnung zu berichtigen (siehe Rz 1701 ff). Randzahlen 316 bis 324: derzeit frei

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…liegt hinsichtlich der im Wege der Überschusseinspeisung veräußerten Energie ein Substanzbetrieb (land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb) vor (vgl. EStR 2000 Rz 4222). Für die Beurteilung, ob ein Substanzbetrieb vorliegt, ist die unmittelbar im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendete Strommenge der nicht für diese Zwecke verwendeten…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig davon dar, ob der Steuerpflichtige daneben noch eine andere betriebliche (zB land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Liefergewinnbesteuerung | Rz 367 | EAS 751 | 11.11.1995 | Russland | Bau- und Montagebetriebsstätte, Generalunternehmer, Unzulässige Methoden zur Betriebsstättengewinnermittlung | Rz 362, 368, 369 | EAS 804 | 29.01.1996 | Niederlande | Rangordnung der Verrechnungspreismethoden | - | EAS 813 |…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gästewagengewerbe Es ist auch der Eintrag beider Verwendungsbestimmungen 25 und 29 möglich. In früheren Zulassungsbescheinigungen kann die Verwendungsbestimmung 21: "zur Verwendung für die entgeltliche Personenbeförderung bestimmt" eingetragen sein. Diese kann ebenfalls als ein Kriterium für die Inanspruchnahme der Befreiung herangezogen werden. Rz 151: Ein Fehlen…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…bevor die Auswirkungen der Abkommen beurteilt werden. Denn erzielt ein bloß formell als Personengesellschafter ausgewiesener Abgabepflichtiger Einkünfte, die nach innerstaatlichem Recht solche aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, dann ist darauf nicht Art. 7 DBA, sondern Art. 11 oder 15 DBA anzuwenden. Rz 387:…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kennzeichen im Heimatstaat der Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen unterliegen. Hierbei ist auf alle Abgaben Bedacht zu nehmen, die in dem betreffenden Staat für die Benützung oder das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben werden. C.5.7. Anpassung der Steuersätze Rz 1537: Die Änderungen der durchschnittlichen CO2…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…den Fahrzeughändler darf nicht länger als drei Monate dauern. Wird dieser Zeitraum überschritten, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 mit dem Tag der Überschreitung. Rz 666: Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…verbinden (Leistungsgebot). Rz 1217: Wird im Falle der Erfüllung eines abgabepflichtigen Tatbestandes nach § 1 Z 2 oder 3 NoVAG 1991 gleichzeitig ein Vergütungstatbestand verwirklicht, so kann aus verwaltungsökonomischen Überlegungen von der Entrichtung der Abgabe Abstand genommen werden (siehe Kompensationsmöglichkeit Rz 420 sowie Rz 422 f)…

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…NoVAG 1991. Die Normverbrauchsabgabe ist in diesem Fall nach der Rechtslage am 20. Mai 2021 zu bemessen und für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag ist die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Beispiel 3: Ein Taxiunternehmer erwirbt am 20. Oktober 2020…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2 ElWOG 2010 die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung. Hinsichtlich der Einheitlichkeit einer Photovoltaikanlage ist auf den Zählpunkt abzustellen (§ 5 Abs. 1 Z 3 EAG). Die Befreiung gilt sowohl für Voll- als auch Überschusseinspeisung (vgl. Rz 41). Werden die bisher steuerpflichtigen…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge abpauschaliert, soweit…