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2 Treffer303 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…Österreich und muss aufgrund des österreichischen Personalstatuts eine Namenserklärung vornehmen (Bestimmung eines Vor- und Familiennamens und Entfall von Namensteilen). Die Gebührenbefreiung für das Kind kann nicht in Anspruch genommen werden, da die Namenserklärung unmittelbar durch den Zuzug der Familie und nicht durch die Geburt veranlasst…
GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
… 16 Abs. 6 GebG (siehe Rz 1080 ff) erst in dem Zeitpunkt, in welchem die gerichtliche Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996, 93/16/0058, 0059). Rz 1257: Die Annahme wird im Falle ihrer Bewilligung…