…1988 (soweit es sich um öffentlich angebotene Immobilienfondsanteile handelt) bzw. nach § 94 Z 13 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Ihre Besteuerung hat im Veranlagungsweg gemäß § 102 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sofern nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 440: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch…
…2011 schätzungsweise zu ermitteln. Deren Besteuerung hatte durch den Anleger im Veranlagungsweg zu erfolgen. Rz 196: Ist die Anschaffung eines Investmentfondsanteils bereits vor dem 1.1.2011 erfolgt und daher die Veräußerung des Fondsanteils im außerbetrieblichen Vermögen einer natürlichen Person steuerneutral, entfällt im Ergebnis ab…
…Rz 289: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Bei der Besteuerung sind die Erträge, soweit sie aus Einkünften iSd …
…auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und deren Versteuerung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. Die indirekte Endbesteuerung der tatsächlich vorbelasteten inländischen Dividenden gilt auch in diesem Fall. 3.1.1.2.2. Nichtmeldefonds iSd …
3.1.1.6. Verlustausgleich 3.1.1.6.1. Allgemeines Rz 249: Der Verlustausgleich im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 27 Abs. 8 EStG 1988 geregelt und enthält in den Z 1 bis 4 spezielle Verlustausgleichsbeschränkungen (zu den Verlustausgleichsbeschränkungen im Einzelnen siehe…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 246: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…
…gemäß § 12 KMG veröffentlichten Steuerdaten vom Fondsanteilinhaber als Basis für die Ermittlung der im Veranlagungsweg zu besteuernden Fondseinkünfte heranzuziehen. Rz 182: Zum Inhalt und zur Struktur der Ausschüttungsmeldungen und Jahresmeldungen sowie zur dazu ergangenen Fonds-Melde-Verordnung 2015 siehe im Detail Abschnitt 5. Die steuerlichen…
…mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 im Veranlagungsweg zu versteuern (E1-Erklärung 2011 unter Kennzahl 754). Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2010 sind unter Anwendung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 idF vor BBG 2011…
…Der Steuerpflichtige kann, sofern der Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge nicht durch einen steuerlichen Vertreter erfolgt, selbst die Besteuerungsgrundlagen in gleichartiger Form im Veranlagungsweg nachweisen. Rz 218: Ein solcher Selbstnachweis hat in geeigneter Form unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Rechenschaftsbericht, Jahresberichte, Ertragsrechnungen unter Ableitung des steuerlichen Ergebnisses…
…40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 mit 30.4.2012 als zugeflossen. Sie unterliegen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, sondern sind von Anleger in seine Einkommensteuererklärung 2012 aufzunehmen und im Veranlagungsweg zu besteuern. Ihre Ermittlung hat unter Anwendung des § 42 Abs. 2…
…an einem Immobilienfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und hat deren Versteuerung im Veranlagungsweg zu erfolgen. Zur Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes siehe Rz 420. 4.1.1.2.2. Nichtmeldefonds 4.1.1.2.2.1…
…Kreditinstitut, wird die aus dem Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer ebenfalls direkt auf das Bankkonto des Fondsanteilinhabers überwiesen. In diesem Fall hat der Fondsanteilinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge aus dem Investmentfonds in seiner Einkommensteuererklärung zu erfassen und im Veranlagungsweg zu besteuern. 3.1.1.3.3. Umfang…
…Rücknahmepreises 31.12.2012 (der höhere der beiden Werte ist anzusetzen | 3,60 | 1.800,00 | Ausschüttungsgleicher Ertrag 2012 | 3,60 | 1.800,00 Die ausschüttungsgleichen Erträge sind vom Anleger in seine Einkommensteuererklärung 2012 aufzunehmen und im Veranlagungsweg zu besteuern…
…Rz 418: Befindet sich ein Immobilienfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei zum Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs…
…1988 (soweit es sich um öffentlich angebotene Immobilienfondsanteile handelt) bzw. gemäß § 94 Z 13 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Ihre Besteuerung hat im Veranlagungsweg gemäß § 102 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sofern nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt…
2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…
6. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls 6.1. Ausgangspunkt: Fondsergebnis Rz 495: Ausgangspunkt für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist das Fondsergebnis, das auf Grundlage der Fondsbuchhaltung zu ermitteln ist. Die Fondsbuchhaltung ist nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung zu ermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich…
6.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung Rz 500: Verlustvorträge sind immer in der Meldung einzumelden; eine automatische Übernahme aus den Vorjahren findet nicht statt. Nicht verbrauchte Verlustvorträge werden im Meldetool ausgerechnet und dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei…