…sind zur Fehlerbehebung Veränderungen der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse oder ein neues Signatur- bzw. Siegelzertifikat erforderlich, sind die Registrierkasse und Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit außer Betrieb zu nehmen, das DEP sicher zu stellen, die Außerbetriebnahme über FON zu melden sowie eine neue Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung und neue…
…499: Hinsichtlich der Aufwendungen ist zwischen allgemeinen Aufwendungen des Fonds (zB Management fees, Kosten der Rechnungsprüfung) und zuordenbaren Aufwendungen (zB Kosten für Anschaffungen oder Veräußerung von Vermögensgegenständen des Fonds) zu unterscheiden: Allgemeine Aufwendungen des Fonds werden auf die jeweiligen Einkunftsquellen entsprechend der Höhe ihrer Erträge…
…sind Zinsen aus einer Kaufpreisforderung, die aus der Veräußerung eines Betriebs herrühren, nicht unter Art. 7, sondern unter Art. 11 des Abkommens zu subsumieren und sind daher nach Maßgabe des Art. 11 im Betriebsstättenstaat von der Besteuerung freizustellen (AÖF Nr. 34/2000 und EAS 1785…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
…Die Anschaffungskosten sind dabei von der depotführenden Stelle um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern. Rz 243: Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß …
…Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe oben Rz 316, 320). 3.2.2.4.6.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 325: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes…
…die keine Einkünfte im Sinne des EStG 1988 darstellen Rz 373: Siehe die Ausführungen unter Rz 177. 3.3.5. Veräußerung eines Investmentfondsanteils 3.3.5.1. Allgemeines Rz 374: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs…
3.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…
…auch die Veräußerung von "Altvermögen", das sind vor dem 1.1.2011 erworbene Investmentfondsanteile, grundsätzlich unter den besonderen Steuersatz von 27,5% fällt. Eine Ausnahme vom besonderen Steuersatz besteht, wenn die Erzielung von Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit…
…3 InvFG 2011) unterliegen bei einer Veräußerung nach dem 31.3.2012 dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Dies gilt ebenfalls für nicht öffentlich begebene Anteile an einem Investmentfonds einschließlich Anteile an einem AIF, der kein AIF in Immobilien ist…
…könnte der Antrag gestellt werden, dass die auf den noch nicht realisierten Gewinn festgesetzte Steuer in fünf Raten entrichtet wird. Die einer Ratenzahlung zugängliche Steuer ergibt sich aus dem Steuerdifferenzbetrag zu jener Steuer, die anfallen würde, wenn der Verrechnungspreis für den Reisebus auf den Buchwert…
…hat die Aufteilung im Wege der Schätzung zu erfolgen. Sollte für den privaten Verbrauch und/oder einen betrieblichen Verbrauch zusätzlich auch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, ist dies für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung. Rz 38: Das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist - entsprechend Abschnitt…
…unmittelbar im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendete Strommenge der nicht für diese Zwecke verwendeten Strommenge (private Zwecke und/oder eigene andere betriebliche Zwecke sowie Überschusseinspeisung) gegenüberzustellen. Überwiegt dabei die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar verwendete Strommenge, liegt hinsichtlich der Überschusseinspeisung ein (Substanz)Nebenbetrieb…
4.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds 4.1.1.5.1. Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs…
…eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig davon dar, ob der Steuerpflichtige daneben noch eine andere betriebliche (zB land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt. Zur Steuerbefreiung siehe sogleich unten Rz 14 f. Dementsprechend sind sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung als…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
…die ausschüttungsgleichen Erträge (teilweise) aus Substanzgewinnen, gibt es keine Abgeltungswirkung der eingehobenen KESt; daraus ergibt sich die Verpflichtung die entsprechenden Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären. Ebenso führt die bei der Veräußerung des Fondsanteils einbehaltene KESt nicht zur Endbesteuerung, die Einkünfte sind zu erklären. …
…natürliche Personen, die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten, verpflichtet, diese ausschüttungsgleichen Erträge im Rahmen der Veranlagung zu versteuern. 3.2.2.2.4. AIF-Einkünfte Rz 313: AIF-Einkünfte fallen nicht unter die Definition des "ausschüttungsgleichen Ertrages", sie gelten aber nach denselben Regeln als ausgeschüttet. Allerdings…
…Betriebsstätte hat (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Rz 289: Die Anwendung des AOA light in Bezug auf den Umfang des Betriebsstättenvermögens bewirkt eine Änderung der österreichischen Verwaltungspraxis und ist daher auf österreichischer Seite erst für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach erstmaliger Veröffentlichung (EAS…