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InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Offenlegungsverpflichtungen gemäß § 13 Abs. 6 KStG 1988 nachgekommen sind, gelten die Ausführungen unter Rz 332 ff (Anteile im Betriebsvermögen juristischer Personen). 3.3.2. Zwischenbesteuerung Rz 356: Nach § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegen die dort angeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG…

InvFR 2018 Rz 366–3773.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Anschaffungskosten Rz 375: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Investmentfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. a EStG 1988). Bei Privatstiftungen dürfen Anschaffungsnebenkosten nicht berücksichtigt werden. Weiters ist das Abzugsverbot nach …

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…im Zuge der Veranlagung die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat, ergibt sich für den Anleger…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sind dabei von der depotführenden Stelle um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern. Rz 243: Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…im Zuge der Veranlagung die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat, ergibt sich für den Anleger…

InvFR 2018 Rz 324–3253.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Zuge der Veranlagung die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung im Jahr 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat, ergibt sich für den…

InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Kapitalertragsteuer aus dem Investmentfonds gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 als beim Fondsanteilinhaber zugeflossen. Nachdem sich die Fondsanteile auf einem Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut befinden, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Fondsanteilinhaber im Zuflusszeitpunkt in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und mit dem besonderen Steuersatz gemäß…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…von 27,5%. Dies gilt nicht für nicht öffentlich begebene Anteile an Immobilienfonds (siehe Rz 388). Erfolgt die Veräußerung eines Anteils an einem Immobilienfonds durch einen Privatanleger vor dem 1.4.2012, sind die dabei erzielten Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen nach Maßgabe des § 30 Abs…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der "zweiten" Art zur Endbesteuerung. 3.4.3. Veräußerung von Fondsanteilen Rz 385: Die Veräußerung von Fondsanteilen, welche nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten Steuerpflicht. Für davor angeschaffte Fondsanteile kommt eine Steuerpflicht nicht in Betracht…