…als auch - bei Zeiträumen, die kürzer als ein Monat sind - unterschiedliche Besteuerungszeiträume vorsehen (Monats-Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 versus anteilige motorbezogene Versicherungssteuer gemäß § 6 Abs. 3 Z 3 VersStG 1953). Der Nachsichtsgrund einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nicht vor…
…muss, die den beiden realistischerweise zur Verfügung stehen (Z 6.111 OECD-VPL). Eine einseitige Vergleichbarkeitsanalyse in Bezug auf die realistisch verfügbaren Optionen wird generell nicht ausreichend sein - auch nicht bei einer einseitigen Verrechnungspreismethode (Z 6.112 OECD-VPL). Der Lizenzgeber wird darum bemüht sein…
…ist die Anmeldung für den Monat Februar zu berichtigen und die Differenz von 600 Euro an das Finanzamt zu entrichten. b) Der Unternehmer führt im März auf Grund eines Rechenfehlers bei einem verkauften Auto um 1.200 Euro zu viel Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt ab…