…lösen keine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung aus. Für den Fall einer gesonderten Rechnungsausstellung nach § 11 UStG 1994 ist es - um eine Steuerschuld kraft Rechnungsausstellung zu vermeiden - zweckmäßig, den Registrierkassenbeleg als Rechnungsduplikat (vgl. UStR 2000 Rz 1527 f) zu kennzeichnen. Beispiele 1. Für die Leistung eines Tischlers…
…Kraftfahrzeuges durch ein inländisches Leasingunternehmen (Tatbestand des Fahrzeughändlers§ 1 Z 2 NoVAG 1991 enthaltenewird erfüllt). Auch in diesen Fällen wird die Normverbrauchsabgabe nichtzunächst neben der zu leistenden Erwerbsteuer fällig, womit weder die Erwerbsteuer Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, für das (kaufende) Leasingunternehmen istder Normverbrauchsabgabe…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
…Behinderungen Im Zusammenhang mit der Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 lit. a NoVAG 1991 kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung, wenn die Bescheinigung über die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 nicht innerhalb von zwei…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
3.5. Umsatzsteuer 3.5.1. Allgemeine Zuständigkeitsregel Rz 130: Die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen…
…VersStG 1953 in Anspruch nimmt. Hierfür muss dem Unternehmer eine Bescheinigung vorgelegt werden. Wird diese Bescheinigung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung vorgelegt, geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung über. Dies wird grundsätzlich der Käufer des Kraftfahrzeuges sein, somit ist dieser dann…
…Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms an die EEG ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der Netzeinspeisung entsteht, geht auf den Leistungsempfänger (EEG) über, sofern die Voraussetzungen des …
…14.000 kWh à 10 Cent | 1.400,00 | USt: 280,00 | Entnahme (Privatanteil 30% der AfA) | 495,00 | USt: 0,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich eine Umsatzsteuerschuld von 280,00 €, die auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergeht…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
…die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das betrifft die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten gemäß § 107 EStG 1988. § 61 Abs. 3 Z 2 BAO stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe…
…Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.4.1. Anwendung des Normalwerts (§ 4 Abs. 9 UStG 1994) Rz 521: Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung bei konzerninternen Leistungen ist für Umsätze ab dem 1.1.2013 umsatzsteuerlich zu prüfen, ob § 4 Abs. 9 UStG 1994 zur Anwendung gelangt und somit…
…62,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich daher eine Umsatzsteuerschuld von 200,00 €, die auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergeht, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Die Umsatzsteuerschuld von 62,00 €…
…Der bloße Umstand, dass die Vorauszahlung auf Bankkonten im Staat der Baustelle einging, hinsichtlich derer das Leitungspersonal der Bau- oder Montagebetriebsstätte (entsprechend den Weisungen der inländischen Unternehmenszentrale) zeichnungsberechtigt war, vermag nicht zu bewirken, dass die Zinseneinkünfte der Bau- oder Montagebetriebsstätte steuerlich zuzurechnen sind. 2.2…
…volle Vorsteuerabzug zu. Im Jahr der Anschaffung ergibt sich eine Umsatzsteuerschuld von 40,00 €, die auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergeht, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Die Umsatzsteuerschuld von 108,50 €…
3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…
…in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, weil Schuldner der Umsatzsteuer nicht der Bestandnehmer, sondern der Bestandgeber ist und der Bestandnehmer eine dem Bestandgeber obliegende Leistung übernimmt. Rz 1310: Geht aus der Urkunde nicht hervor, dass sich der Bestandnehmer zur Tragung der Umsatzsteuer verpflichtet hat, ist die Umsatzsteuer…
…von 1.1.2024 bis 31.3.2025 kann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen, weshalb es im Zusammenhang mit der Errichtung keinen Vorsteuerabzug gibt). Die Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der Netzeinspeisung entsteht, geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm …
…Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden hingegen nur sehr eingeschränkt anerkannt und führen daher nur vereinzelt zu Erträgen oder Aufwendungen der einzelnen Unternehmensteile (Rz 281). Es sind alle in den OECD-VPL vorgesehenen Methoden…
…00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600,00 €. Die Umsatzsteuerschuld für die Stromlieferung geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des …