RIS AI
4 Treffer525 msnur geltende Fassungen
2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…die beabsichtigen, noch im Jahr 2016 ihre betriebliche Tätigkeit einzustellen (zB Pensionsantritt im Jahr 2016), gilt, dass die Anschaffung bzw. Umrüstung einer Registrierkasse, die den erstmals für 2016 geltenden Erfordernissen für die elektronische Aufzeichnungspflicht entspricht, nicht notwendig ist, wenn die Unternehmer der ab 1. Jänner…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…erforderlich, wenn auf dem Fahrausweis die Merkmale des § 132a BAO aufscheinen (§ 132a Abs. 7 BAO). Für die Umrüstung (vollständige Belegmerkmale) von Fahrausweisautomaten, die vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommen wurden, gilt die 10-jährige Übergangsfrist. Erfolgt der Fahrscheinverkauf durch einen Erfüllungsgehilfen des Unternehmers…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge Rz 527: Historische Kraftfahrzeuge ("Oldtimer") sind explizit gemäß § 2 Abs. 1 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen. Rz 528: Ein historisches Kraftfahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug, a)mit Baujahr 1955…