RIS AI
4 Treffer658 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…widrigenfalls muss er die sich daraus ergebenden nachteiligen steuerlichen Auswirkungen (zB Pauschalbesteuerung) gegen sich gelten lassen. 7.1.1.1.1.2. Ebene der Anteilinhaber Rz 512: Auf Ebene der Anteilinhaber stellt die Umqualifikation keinen Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988 dar…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Anleger. Im Anschluss wird das Meldeschema der FMV 2015 behandelt sowie die wichtigsten Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls. Sonderfragen wie die Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds und die Behandlung von Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht sind abschließend in einem eigenen Abschnitt dargestellt. &nbsp…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Geschäftsjahre hindurch unterschritten (bzw. überschritten) wird. Die Umqualifikation findet diesfalls somit erst ab dem dritten Geschäftsjahr statt. Rz 89: Die Definition von "AIF in Immobilien" unterscheidet sich von der Definition eines Immobilienfonds, der eine vermögensmäßige Betrachtung anhand des investierten Fondsvolumens vorsieht. Allerdings ist davon auszugehen…