…8701 erwähnen konkret Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper. Klassische Traktoren mit geringer Höchstgeschwindigkeit und deutlich unterschiedlicher Reifengröße auf Vorder- und Hinterachse fallen jedenfalls unter Position 8701. Während diese Fälle normverbrauchsabgaberechtlich unproblematisch sind, ist bei anderen Zugmaschinen und Quads ggf. eine Abgrenzung zu…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992) Rz 1413: Die Kategorie "Invalidenkraftfahrzeug" wurde durch die 31. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 43/2013) mit 26. Februar 2013 ersatzlos gestrichen und ist daher faktisch als gegenstandslos bzw. "totes Recht" zu betrachten…