2.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten Rz 278a: Gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA gelten Geschäftseinrichtungen, die für Tätigkeiten genutzt werden, die für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind, nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätten. Eine Tätigkeit kann nur dann als bloße…
…eines Freiberuflers unter Einsatz besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird. Für eine funktionale Zuordnung zur Betriebsstätte muss die Kerntätigkeit im Quellenstaat ausgeübt werden, wobei der für das Berufsbild typische Tätigkeitsort maßgeblich ist (VwGH 4.9.2014, 2012/15/0226). Die Ausübung lediglich unterstützender Tätigkeiten bzw…
3.2.4.2. Einzelfragen zum Inhalt des Master File 3.2.4.2.1. Beschreibung der Geschäftstätigkeit Rz 484: Gemäß § 1 Abs. 2 VPDG-DV ist durch die Informationen des Master File die multinationale Unternehmensgruppe als Ganzes darzustellen. Dies gilt auch für die Beschreibung…