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2026-0.669.949Ergänzung aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.669.94914.09.2026

…State Aid Framework) und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien ergänzt. Damit soll einerseits die grüne Transformation des Industriestandorts unterstützt werden und andererseits die aws-Garantien nach der Industriestrategie Österreich 2035 ausgerichtet werden. Die aws-Garantierichtlinie 2025 tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt bis 31…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Abgabenschuldners über die Höhe der abgeführten Normverbrauchsabgabe; im Falle einer Leasingfinanzierung eine Rechnungskopie oder eine Bescheinigung der Leasinggesellschaft. Beispiel 1: Ein Taxiunternehmer kauft ein neues Kraftfahrzeug von einem inländischen Fahrzeughändler und lässt es sofort als Taxi zu. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs ist eine…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…weitergegeben werden muss, kann daraus nicht abgeleitet werden. Vielmehr ist im Einzelfall - unter Zugrundelegung einer Funktions- und Risikoanalyse sowie einer Abwägung der realistischerweise zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen - zu beurteilen, ob auch fremde Dritte den Kostenvorteil über günstigere Verrechnungspreise an ausländische Auftraggeber weitergegeben hätten. Auch die…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…versendet), ist jedoch ohne Bedeutung. Beispiel 1: Ein inländischer Zulassungsbesitzer verkauft sein Kraftfahrzeug an einen ausländischen Fahrzeughändler. Die Übergabe des Kraftfahrzeuges erfolgt in Österreich und der Fahrzeughändler befördert das Kraftfahrzeug ins Ausland. Alle weiteren Voraussetzungen für eine Vergütung liegen vor. Vergütungsberechtigt ist der inländische Zulassungsbesitzer…

KfzBStR 2021 Rz 1200–1208B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991) B.12.1. Vergütung der Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren…