…die für die Bildung der Durchschnittspreise maßgeblichen Anschaffungskosten, steuerfreie Ausschüttungen vermindern die für die Bildung der Durchschnittspreise maßgeblichen Anschaffungskosten. Anschaffungskosten, die nach der Stichtagsbewertungsvorschrift gemäß § 124b Z 185 EStG 1988 ermittelt worden sind (siehe dazu Rz 235 f), sind bei der Ermittlung des gleitenden Durchschnittspreises…
…237 f) ermittelt wurden (§ 93 Abs. 6 Z 4 lit. c EStG 1988). Einkünfte, die unter Anwendung der Stichtagsbewertungsvorschrift des § 124b Z 185 EStG 1988 iVm § 1 der WP-Anschaffungskosten-VO ermittelt wurden, sind in den Verlustausgleich gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988 miteinzubeziehen. Rz…
…deren Anschaffung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erfolgt, siehe Abschnitt 3.1.1.5.4. Zur Stichtagsbewertungsvorschrift gemäß § 124b Z 185 EStG 1988 sowie dem Ansatz der Anschaffungskosten nach der WP-Anschaffungskosten-VO siehe Abschnitt 3.1.1.5.5. Zur pauschalen Wertermittlung…
21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…
1.3.4.4. Hard-to-value intangibles Rz 154: Die OECD stellt es den Staaten frei, die Regelungen für schwer zu bewertende immaterielle Werte ("hard-to-value intangibles", im Folgenden: HTVI) einzuführen (Z 6.188 OECD-VPL). Österreich folgt der Empfehlung der OECD und…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
2.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 68: Gemäß § 108g EStG 1988 sind Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung iSd § 108h EStG 1988 einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person unter bestimmten Umständen prämienbegünstigt. Auch Pensionsinvestmentfonds iSd § 168 InvFG…
1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…
3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…
3.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG) 3.2.3.4.1. Datenquellen Rz 454: Während sich der Schwellenwert im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG nach dem Gesamtumsatz gemäß dem konsolidierten Abschluss richtet (Rz 440), ist es der…
B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991) Rz 925: Bei Krafträdern sowie bei leichten und schweren vierrädrigen Kraftfahrzeugen, mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern (Klasse L3e bis, L4e, L5e sowie L7e), vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024…
B.5.3. Gemeiner Wert B.5.3.1. Allgemeines Rz 806: In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…
3.1.4. Vorteilsausgleich Rz 422: Den OECD-VPL (Glossar "Vorteilsausgleichsvereinbarung") folgend spricht man von einer Vorteilsausgleichsvereinbarung, wenn ein Vorteil, den ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns verschafft, in bestimmtem Umfang durch andere Vorteile ausgeglichen werden soll, die das erstere Unternehmen…