…laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt die steuerliche Erfassung…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
…Zuteilung der Besteuerungsrechte von Einkünften aus unbeweglichem Vermögen die Anrechnungsmethode vor oder besteht bei Fehlen eines DBA nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen kein Anspruch auf die Befreiungsmethode, bleiben die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne Teil des steuerpflichtigen Fondsgewinns. Der Aufwand…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
…Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge nicht zweckmäßig, weil der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Daher sollen die als steuerpflichtig zu behandelnden Ertragsbestandteile im Wege einer pauschalen Methode - wobei sich die konkrete Ermittlung dieser Erträge nach den Grundsätzen…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
4.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.2.1. Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der…
…an der der Steuerpflichtige oder im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Rz 272: Bei inländischen Zinsen unterliegen dabei abhängig von der Meldung des Fonds folgende Beträge dem Kapitalertragsteuerabzug: Bei korrekter Meldung der Zinsenbeträge durch…
…gemäß Art. 13 Abs. 1 OECD-MA im Belegenheitsstaat uneingeschränkt steuerpflichtig. Der Ansässigkeitsstaat des Fonds (hier: Österreich) hat diese Gewinne zu befreien oder die ausländische Steuer anzurechnen. Die Immobilienwertsteigerungen schlagen jedoch auch auf den Wert der Beteiligung an einer etwaigen zwischengeschalteten Immobiliengesellschaft durch (vgl. EAS…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
27.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG) 27.3.4.1. Miete von Wohnräumen Rz 1353: Befreit sind Verträge über die Miete von Wohnräumen (§ 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG idF BGBl. I Nr. 147/2017). Nicht erfasst von der…
…Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Somit kommt Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds unabhängig von der Ansässigkeit der Anteilinhaber idR ein der Höhe nach beschränktes Quellenbesteuerungsrecht zu. Rz 584: Die von einem inländischen Immobilienfonds aus inländischem Immobilienvermögen an beschränkt steuerpflichtige Anteilinhaber ausgeschütteten (bzw. als ausgeschüttet geltenden)…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
…2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot 4.1.1.4.2.1. Ausschüttungen Rz 423: Tatsächliche Ausschüttungen aus Nichtmelde-Immobilienfonds stellen anders als tatsächliche Ausschüttungen von Meldefonds einen steuerpflichtigen Kapitalertrag dar. Eine Ausschüttung reduziert nämlich den Rücknahmepreis zum Ende des Kalenderjahres, auf…
…98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten, Rz 272 f. 3.2.3.2. EU…
…deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe, steuerpflichtig. Für Immobilienfondsanteile, die von natürlichen Personen in deren Privatvermögen gehalten werden, bedeutet dies, dass es neben der schon bisher bestehenden Besteuerung der…
27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…
3.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 314: Die fehlende Meldung führt grundsätzlich zur pauschalen Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2…