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2 Treffer398 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020
…sonstigen Rechtsträger, bei dem ein geringes Risiko besteht, dass dieser zur Steuerhinterziehung missbraucht wird und der im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften wie die in Z 1 und Z 2 genannten Rechtsträger aufweist, sofern der Status als nicht meldendes Finanzinstitut dem Zweck dieses Gesetzes nicht entgegensteht. Dabei…
GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020
…in Z 1 bis 6 des § 87 GMSG beschriebenen Konten aufweisen und bei denen ein geringes Risiko besteht, dass das Konto zur Steuerhinterziehung missbraucht wird. Dadurch soll nach dem OECD-Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard eine gewisse Flexibilität geschaffen werden, um auf die jeweilige Rechtstradition und…