…02 erzielt der Immobilienfonds Aufwertungsgewinne, der Wert je Anteil liegt bei 1.020 €. Die Aufwertungsgewinne sind als ausschüttungsgleicher Ertrag zu erfassen, auf Grund der Anwendbarkeit der Befreiungsmethode allerdings steuerfrei. Zu Privatstiftungen siehe Rz 355 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften siehe Rz 378 ff.
…die bei den Anteilinhabern besteuerten Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Somit kommt Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds unabhängig von der Ansässigkeit der Anteilinhaber idR ein der Höhe nach beschränktes Quellenbesteuerungsrecht zu. Rz 584: Die von einem inländischen Immobilienfonds aus inländischem Immobilienvermögen an beschränkt steuerpflichtige Anteilinhaber…
…bei denen KESt einbehalten wird, kann in bestimmten Fällen eine Entlastung erforderlich sein. Entweder besteht gemäß § 98 EStG 1988 überhaupt keine Steuerpflicht oder aus dem zwischenstaatlichen Steuerrecht ergibt sich, dass der Steuerabzug zur Gänze oder zum Teil vom jeweiligen DBA nicht gedeckt ist. Zur Entlastung…
…sich bei Tilgung der Verbindlichkeit eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 ergibt. Beispiel: Wird im vorstehenden Beispiel die Verrechnungspreisverbindlichkeit im Jahr 8 getilgt, ist vom Überweisungsbetrag unter Berücksichtigung von Art. 12 Abs. 2 DBA-Kanada im Jahr 8 der besondere Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige nach…
…dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und die Höhe der abgezogenen Steuerbeträge (§ 101 Abs. 3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung des Abfuhrverpflichteten von Aufzeichnungspflichten (§ 101 Abs. 2 EStG 1988). Rz 100: Wird der geschuldete steuerabzugspflichtige Betrag aufgrund eines Übereinkommens nicht direkt an den beschränkt steuerpflichtigen…
…von Doppelbesteuerungsabkommen bei der internationalen Arbeitskräftegestellung durch ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (Stand 1. Juni 2014) Gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 unterliegen Vergütungen an ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen einem Steuerabzug; dieser Steuerabzug gilt die Steuerpflicht der überlassenen…
…Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer beantragt, zuständig ist. Bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 sind kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe KStR 2013 Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen. Die korrespondierende Kapitalertragsteuerbefreiung für…
…Anteilscheins für jeden angefangenen Kalendermonat des laufenden Kalenderjahres einzubehalten. Bei Meldefonds kommt es daher zu keiner Zinsabgrenzung, weshalb die davor bestehende Verpflichtung zur Meldung von Zinsen auf täglicher Basis entfallen kann. Rz 273: Von der beschränkten Steuerpflicht sind ab 1.1.2017 ausgenommen: (Stück)Zinsen…
…2.2. Betroffene Einkünfte Rz 384: Die steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 geregelt. Siehe dazu KStR 2013 Rz 1496 ff. Die Vornahme des KESt-Abzuges führt grundsätzlich bei beschränkt Steuerpflichtigen der "zweiten" Art zur Endbesteuerung. 3.4.3. Veräußerung…
…Gültigkeit geprüft werden kann. Außerdem ist es etwa nicht zulässig, ein elektronisch ausgefülltes und von der ausländischen Behörde elektronisch unterfertigtes Formular in Kombination mit einer handschriftlichen Unterschrift des Steuerpflichtigen auf einem zweiten Formular vorzulegen. Bei der vereinfachten Dokumentation iSd § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung muss…
…98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten, Rz 272 f. 3.2.3.2. EU…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…2013 E1kv unter der Kennzahl 898). Die Veräußerung des Fondsanteils am 15.5.2013 unterliegt nicht der Einkommensteuer, weil dessen Anschaffung bereits vor dem 1.1.2011 erfolgt ist. Eine Steuerpflicht wäre nur bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist des § 30 Abs. 1 Z 1 lit…
…werden. Siehe auch den Basiserlass "Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen" (04 0101/41-IV/4/01) in der gültigen Fassung. Eine Rückzahlung der gesamten Steuerabzugsbeträge setzt den Nachweis der lohnsteuerlichen Erfassung der in Österreich steuerpflichtigen Arbeitslöhne voraus." Im ersten Absatz des Abschnitts "B…
…1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten gemäß § 107 EStG 1988. § 61 Abs. 3 Z 2 BAO stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Kontrolle der Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß § 18a UStG 1994 bei Abgabepflichtigen zuständig…
…1.1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt Steuerpflichtigen auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG…
Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…
…befreit. Angestellte internationaler Organisationen sind aufgrund der jeweiligen Amtssitzabkommen zum Teil von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Bei kleineren Organisationen fehlt in der Regel diese Befreiung. Höherrangige Angestellte internationaler Organisationen genießen im Wesentlichen diplomatische Privilegien. Mitgliedern diplomatischen Ranges sowie dem Verwaltungs- und technischen…
…österreichischen innerstaatlichen Recht und in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Verfahren einzuhalten. Zu diesem Zweck ist das für die Quellensteuerentlastung bei juristischen Personen vorgesehene österreichische Formular zu verwenden (siehe Formular ZS-QU2 in Anhang I). Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über den Einkünfteempfänger und die bezogenen…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…