… 27 EStG 1988 fallen, § 186 Abs. 5 Z 2 bis 3 InvFG 2011 sinngemäß anzuwenden. Dies sind etwa Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 31 EStG 1988. Zu den AIF-Einkünften vgl. Rz 175 f und 180. Um zu verhindern, dass bisher auf Ebene des…
…1 Z 1 lit. b EStG 1988 idF vor BBG 2011 steuerhängig. Soweit die Veräußerung von Fondsanteilen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgte, war ein Realisierungsvorgang steuerneutral. Rz 155: Ein Anteil an einem Investmentfonds (unabhängig davon, ob es sich um einen Anteil an einem inländischen oder…
…68 Euro 3.1.1.3.9.1. Rechtslage vor dem BBG 2011 Rz 197: Nach der Rechtslage vor dem BBG 2011 war bei einem nicht in einem Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehaltenen Fondsanteil ein Gewinn aus dessen Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist des § 30 Abs…
…b EStG 1988 idF vor BBG 2011 zu erfassen, wobei für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 226: Die…
…I Nr. 111/2010, und damit die Spekulationsbesteuerung. Diese Besteuerung ist unabhängig von der Spekulationsfrist anzuwenden, wenn die nach dem 31.12.2010 entgeltlich erworbenen Anteile vor dem 1.4.2012 veräußert werden. 4.1.1.3.4. Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) durch den…
…b EStG 1988 idF vor BBG 2011 zu erfassen, wobei für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 431: Die…
… 27 Abs. 2 EStG 1988 fingiert. Bei Einkünften aus Spekulationsgeschäften (§ 31 EStG 1988) wird die Bemessungsgrundlage unter zwei Voraussetzungen pauschal mit 30% der Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern ermittelt: Die Anteilscheine werden nicht im Betriebsvermögen gehalten. Die Anteilscheine werden von mehr als 50 Anteilinhabern…