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3 Treffer461 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim Wege des Vergütungsverfahrens nach § 12 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe befreit sind, wie: Begleitfahrzeuge für Sondertransporte Fahrschulkraftfahrzeuge Miet-, Taxi- und Gästewagen Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden Kraftfahrzeuge, die für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…8.1.1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte Rz 681: In die Steuerbefreiung sind Kraftfahrzeuge einbezogen, die als Begleitfahrzeuge für Sondertransporte (Schwertransporte) eingesetzt werden. Voraussetzung der Befreiung ist, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% als Begleitfahrzeug für Sondertransporte eingesetzt wird. B.3.8.1.2. Fahrschulkraftfahrzeuge …

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuge zur kurzfristigen Vermietung, Kraftfahrzeuge zur Krankenbeförderung und im Rettungswesen, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeuge sowie Begleitfahrzeuge für Sondertransporte). Handelt es sich um einen Vergütungsantrag, der sich auf § 12a NoVAG 1991 stützt, erfolgt nur dann eine Sperre, wenn diese nicht bereits auf Grund…