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InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 12 KMG ist allerdings nur bis spätestens zum Ablauf der Frist für die folgende Jahresmeldung zulässig. Diese Meldungen sind von der Meldestelle gemäß § 12 KMG entgegenzunehmen und gesondert in der "Liste der Selbstnachweise" zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 3 Z 1 FMV 2015). Der Abzugsverpflichtete…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Dezember des Kalenderjahres, in dem diese Meldungen vorgenommen wurden, übermittelt, sind diese von der Meldestelle gemäß § 12 KMG entgegenzunehmen und gesondert in der "Liste der Selbstnachweise" zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 3 Z 2 FMV 2015). Die Entgegennahme solcher Meldungen durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 letzter Satz InvFG 2011 ist ein Selbstnachweis der ausschüttungsgleichen Erträge oder der Steuerfreiheit der tatsächlichen Ausschüttung durch den Anteilinhaber zulässig. Dabei verschiebt sich der Zufluss der Einkünfte vom 31.12 auf sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Wurde bereits…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hat jedoch die Möglichkeit, gegenüber dem Abzugsverpflichteten die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nachzuweisen (Selbstnachweis), somit die notwendige steuerliche Meldung im Einzelfall nachzuholen (§ 186 Abs. 2 Z 4 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 3 ImmoInvFG; siehe zum Selbstnachweis Rz 214 ff). 5.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 314: Die fehlende Meldung führt grundsätzlich zur pauschalen Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2.4. Veräußerung…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Beispiel: Erwerb eines Fondsanteils eines ausländischen Nichtmeldefonds am 15.10.2016 um 130 Euro zzgl. Ausgabeaufschlag…

InvFR 2018 Rz 422–4274.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. 4.1.1.4.4. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge bei Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) Rz 427: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 214 ff.

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Möglichkeit, die unter Anwendung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 bzw. § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge unter Anschluss geeigneter Unterlagen bei der Veranlagung gegenüber seinem zuständigen Finanzamt nachzuweisen (näheres zum Selbstnachweis Rz 214 ff).

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…abschließend besteuert. Der Fondsanteilsinhaber hat im Zuge der Veranlagung die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu erfolgen. Der Fondsanteilinhaber hat im Zuge der Veranlagung die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen hat…

InvFR 2018 Rz 324–3253.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erfolgen. Der Fondsanteilinhaber hat im Zuge der Veranlagung die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). 2013 Die Ausschüttung im Jahr 2013 erfolgt zeitlich erst nach Veräußerung der Fondsanteile. Nachdem keine unterjährige Abgrenzung der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfolgen…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011). Im Rahmen eines Selbstnachweises (dazu näher Rz 214 ff) kann bei Nichtmeldefonds die Besteuerung wiederum auf Grundlage der tatsächlichen Erträge erfolgen, wobei eine Anrechnung (oder gegebenenfalls Erstattung) der pauschal ermittelten KESt stattfindet. Wird die Zusammensetzung einer Ausschüttung nicht…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…