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2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…die ersten beiden Betriebsjahre nicht übersteigen; oder b.25% des Gesamtumsatzes des garantiewerbenden Unternehmens im Jahr 2019; oder c.in angemessen begründeten Fällen und auf der Grundlage einer Selbstauskunft des garantiewerbenden Unternehmens zu seinem Liquiditätsbedarf kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name; Wohnsitzadresse; Staat(en) der steuerlichen Ansässigkeit.; Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (sofern eine vom anderen Staat vergeben wurde); Geburtsdatum bei natürlichen Personen. Geht aus der Selbstauskunft hervor…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…vor. Der Rechtsträger ist in einem teilnehmenden Staat ansässig. Aufgrund der Selbstauskunft des Kontoinhabers bzw. der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen oder öffentlich verfügbaren Informationen stellt das meldende Finanzinstitut fest…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist: Zur Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist, muss das meldende Finanzinstitut eine Selbstauskunft des Kontoinhabers zum Nachweis seines Status beschaffen, es sei denn, das meldende Finanzinstitut kann anhand von in seinem Besitz befindlichen oder öffentlich verfügbaren…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist: Zur Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist, muss sich das meldende Finanzinstitut auf eine Selbstauskunft des Kontoinhabers zum Nachweis seines Status verlassen, es sei denn, das meldende Finanzinstitut kann anhand von in seinem Besitz befindlichen oder…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Datum keine Selbstauskunft und keine neuen Belege beschaffen, muss es die Suche in den elektronischen Datensätzen (§§ 12 bis 16 GMSG) durchführen. Beispiel: Ein Finanzinstitut hat sich bei der Überprüfung eines bestehenden Kontos auf die erfasste aktuelle Wohnsitzadresse verlassen. Fünf Jahre nach Überprüfung des Kontos meldet…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…deshalb im Sinne von Rz 72 für die Eröffnung eines Bausparkontos keine Selbstauskunft eingeholt haben und/oder bei bestehenden Konten keine Identifizierung der Kontoinhaber im Rahmen der Sorgfaltspflichten des 3. und 4. Hauptstückes durchgeführt haben, bestehen keine Bedenken, wenn die Bausparkasse die Sorgfaltspflichten des 3…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen - sowie öffentlich verfügbaren Informationen verlassen (Sec. VIII Rz 87 CRS-Kommentar). Dementsprechend ist für die Eröffnung eines ausgenommenen Kontos die Einholung einer Selbstauskunft nicht zwingend notwendig, aber zulässig. Im Ergebnis kann es durchaus dazu kommen…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind. Es darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn eine sorgfältige Person in der Position des meldenden…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…die sein Risikoprofil betreffen. In diesem Fall gilt das Verwahrkonto als Neukonto und das meldende Finanzinstitut muss somit eine Selbstauskunft beschaffen. Die alleinige Annahme der AGB oder die Zustimmung zu einer Prüfung der Kreditwürdigkeit wäre in Bezug auf das Finanzkonto keine Kundeninformation. Ist einem meldenden…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…zu erneuern oder zu ändern. Darüber hinaus muss durch die Gestaltung und Funktionsweise des elektronischen Systems (inklusive Zugangsverfahren) sichergestellt sein, dass die Person, die sich in das System einloggt und die Selbstauskunft bereitstellt, die in der Selbstauskunft genannte Person ist (Sec. VIII Rz 158 CRS…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz normierten Bestimmungstäterschaft nach § 107 GMSG bestraft werden, auch wenn das meldende Finanzinstitut als schuldloser unmittelbarer Täter nicht bestraft wird. 13.2. Missbrauch Rz 94b: Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…besteht weder eine andere Adresse noch ein Indiz nach § 12 Z 1 bis 5 GMSG, muss das meldende Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft oder Belege beschaffen, um die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers festzustellen. Ist das nicht möglich, muss es das Konto dem Finanzamt…