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2025-0.856.956Strompreis 2026 für das Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener KFZ
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.856.95624.10.2025

Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…VersStG 1953 sind für die Steuerberechnung nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich (siehe Rz 1526 ff). Beispiel: Ein Pkw ist in Österreich zugelassen und bei einem österreichischen Versicherer kraftfahrzeughaftpflichtversichert. Der Versicherer hat die motorbezogene Versicherungssteuer von den in der…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021 Rz 963: Für andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Pkw, Kombi, Vans) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Kraftfahrzeuges nicht im Bundesgebiet ist und die Bestimmungen des § 79 KFG 1967 anzuwenden sind. Beispiel: Ein ausländischer Dienstgeber stellt seinem inländischen Dienstnehmer zur Erfüllung seiner Dienstverrichtungen in Österreich einen Pkw mit ausländischem Kennzeichen als Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 Rz 979: Der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Biogas Antrieb mit Flüssiggas Antrieb mit Wasserstoff B.6.2.2.5.1.1. Benzinantrieb Rz 985: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich für Pkw mit Benzinmotoren nach der folgenden Formel: [Grafik]   Rz 986: Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…den Sitz der Gesellschaft in Deutschland hat. Die X-GmbH erwirbt von einem Hersteller in Deutschland Kraftfahrzeuge für den gesamten Konzern und bekommt deshalb einen Rabatt von 45%. Zum Teil werden diese Kraftfahrzeuge (Pkw) auch der A-GmbH als Mietfahrzeuge in Österreich zur Verfügung gestellt…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.5.3. Gemeiner Wert B.5.3.1. Allgemeines Rz 806: In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 130. JuliJuni 2008 Rz 1000: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach den folgenden Formeln: für Benzinfahrzeuge: [Grafik]   für Dieselfahrzeuge: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung Rz 1023: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die von Fahrzeughändlern oder von sonstigen Personen aus dem übrigen Unionsgebiet importiert werden, kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991) Rz 1018: Bei Krafträdern vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024 der Wert 55 g alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei. 1. Jänner 2020: [Grafik] &nbsp…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen Rz 1526: Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…relevant, da Omnibusse selbst nicht steuerbar sind. Rz 147: Unter Taxigewerbe fällt die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Kommunikationsdiensten angefordert werden (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi). Es umfasst auch die alleinige Beförderung von Sachen, die…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Wahlmöglichkeit | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025 - 31…

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1. erstmalige Zulassung vor dem 1. Oktober 2020 Rz 1507: Bei Fahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (Feld Zulassungsbescheinigung: F1) bis 3,5 Tonnen (z.B. Pkw oder Wohnmobile siehe Rz 1506), deren erstmalige Zulassung vor dem 1. Oktober 2020 erfolgt ist…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw B.6.2.2.1. Übersichtstabelle Rechtslagen - Pkw Rz 962: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Personenkraftwagen soll die Tabelle "Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703)" im Anhang III vermitteln. In den nachfolgenden Randzahlen…