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5 Treffer374 msnur geltende Fassungen
2025-0.856.956Strompreis 2026 für das Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener KFZ
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.856.95624.10.2025

Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre die unrichtige Berechnung berichtigen. Das Finanzamt Österreich hat Nachforderungen, welche nicht durch den Versicherer berichtigt worden sind, mit Haftungsbescheid dem Versicherer oder mit Abgabenbescheid unmittelbar dem Versicherungsnehmer vorzuschreiben. Dies kann…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…privaten Verwendung bzw. eine Unterscheidung dahingehend, ob mit dem Kraftfahrzeug betriebliche (berufliche) oder private Kilometer gefahren werden, - jedenfalls für sich allein betrachtet - nicht entscheidend ist. Rz 6061: Ist der Verwender des Kraftfahrzeuges ein Einzelunternehmer, muss zur Erbringung des Gegenbeweises konkret dargelegt werden, dass in einer…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Kraftfahrzeuges die natürliche Person oder das Unternehmen trifft. Steht zum Beispiel dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung das KraftfahrzeugHauptwohnsitzes nicht nur für dienstliche Zweckezur Anwendung, sondern auchda § 26 Abs. 1 BAO für Privatfahrten uneingeschränkt zur Verfügunglediglich den Wohnsitz, ist er als Verwender anzusehen…