Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…kann keine Betriebsstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA angenommen werden. Keine Betriebsstätten werden daher beispielsweise begründet: von bloßen Briefkastengesellschaften an ihrem satzungsmäßigen Sitz (EAS 598, EAS 776, EAS 838); durch die Vornahme einer bloßen Gerichtsregistrierung einer polnischen Zweigniederlassung bei einer zwölf…
…76). Ob Fremdüblichkeit nach einem Aufschlagsatz verlangt, der zur Unter- oder Obergrenze tendiert, ist vielmehr nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und etwa anhand konkreter Erfahrungswerte von Vergleichsbetrieben nachvollziehbar zu begründen (VwGH 20.10.2009, 2006/13/0116; UFS 28.4.2010, RV/3837…